Ach… Jetzt sind es wiedermal die kinder die vorgeschoben werden um generalüberwachung zu betreiben…
Ganz großes Kino.
Nun ja… in konkreten Fall ging es ja tatsächlich um Kinder.
Ich hasse das Argument auch, wenn es vage genutzt wird, um windige Gesetze zu rechtfertigen. Hier war die Bedrohung aber definitiv nicht abstrakt. Man kann sich dafür Fragen, ob nicht eine weniger invasive Maßnahme hatte ergriffen werden können (der Artikel beschreibt nicht, ob die alle Nutzer Daten erhoben und dann gefiltert oder erst gefiltert und dann erhoben wurde), aber grundsätzlich sehe ich bei solchen konkreten Anlässen weniger Probleme.
Davon abgesehen war es keine wirkliche Generalüberwachung, da der Personenkreis auf Telefonica-Nutzer begrenzt war.
Da der Angeklagte im Verfahren nicht juristisch gegen das Vorgehen vorgegangen ist, wird die endgültige Klärung der Frage der Rechtmäßigkeit wohl noch etwas dauern. Grundsätzlich könnte wahrscheinlich jeder, der im Zeitraum der Überwachung O2-Kunde war, klagen. Ich bezweifle allerdings, dass es dazu kommt
Äh. Doch, es war eine anlasslose Generalüberwachung, da die Einschränkung nach Service Provider wohl kaum andere als technische Gründe hatte und das sonst ein ziemlich vages Kriterium ist. Ich setze das gleich mit “Alle Leute mit rotem T Shirt in ganz Deutschland”.
Wie haben anscheinend unterschiedliche Definitionen des Begriffs “Anlass”.
Für eine wirkliche Bewertung der Verhältnismäßigkeit fehlen mir einfach zu viele Details.
die Einschränkung nach Service Provider wohl kaum andere als technische Gründe hatte und das sonst ein ziemlich vages Kriterium ist.
Wenn es allerdings das einzige Kriterium ist (wie gesagt, ich weiß auch nur was im Artikel steht), habe ich ja nicht viel Auswahl, d.h. bei Beurteilung der Verhältnismäßigkeit bleibt mir nur noch eine Güterabwägung.
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main hatte die von ihr initiierte großflächige Überwachung als “IP-Catching” bezeichnet, so der Fachbegriff.
Ich würde als Fachbegriff noch Machtmissbrauch einwerfen wollen.
Das zuständige Amtsgericht folgte dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft mit der Begründung: Auch wenn es eine “unvermeidbare Drittbetroffenheit” unschuldiger o2-Kunden gäbe, sei die Maßnahme aufgrund der Schwere der Straftaten noch verhältnismäßig.
Ahja, das sagt die Staatsanwaltschaft einfach so und gut ist? Bananenrepublik, echt mal.
Ja, die Staatsanwaltchaft hat die breitflächige Betroffenheit von O2-Kunden akzeptiert, um eine massive Kinderfickerplattform hopps zu nehmen. Hier geht es nicht um die faule Ausrede “aber die Kinder!”, sondern um relevante Ermittlungsarbeit über den sehr überschaubaren Zeitrahmen von drei Tagen.
Prioritäten.
Alles klar. Bitte die Kinderfickerplattform wieder online stellen und ihren Betreiber auf freien Fuß, drei Tage nach ihm unter den O2-Kunden zu suchen ist mit einem zivilisierten Rechtsstaat nicht zu vereinen. Schönen Tag noch.
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main hatte die von ihr initiierte großflächige Überwachung als “IP-Catching” bezeichnet, so der Fachbegriff. Für die Maßnahme gibt es keine explizite Rechtsgrundlage.
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das BKA wollten sich auf Anfrage nicht zu den Details des Vorgangs äußern.
Alter.
Mir ist aber nicht ganz klar wie dieses Vorgehen genau funktionieren soll. Bei “Boystown” handelt es sich mit Sicherheit um eine Onionsite, also eine Webseite, die nur über das Tor-Netzwerk erreichbar ist. Wie kann man da herausfinden, dass der Admin Vodafone O2-Kunde ist und woher sollen die Behörden wissen, zu welchem Server man Verbindungen überwachen soll?
Aus technischer Sicht ergibt das für mich keinen Sinn.
Ich denke durch die Überwachung von kompromitierten exitpoints. Der pedodrecksack war sich verm. seiner Sache sicher (oder sein IT-wissen war auf Nutzer-level) und nutze ausser Tor keine weiteren Sicherheitsmaßnahmen.
Ansonsten machts wirklich nicht viel Sinn
Das Überwachen von Exit-Nodes macht im Kontext von Onion-Sites leider gar keinen Sinn.
Why? Die wissen zwar nicht wer du bist aber WAS du sendest. Ansonsten: bessere idee?
Weil der Verdächtige durch die Überwachung nach wenigen Tagen enttarnt war, beendete Telefónica die Maßnahme wieder. […] Daten unverdächtiger Personen wurden demnach im Zuge der Analyse umgehend gelöscht und nicht an Strafverfolgungsbehörden übermittelt.
Zumindest war es durchaus begrenzt.