Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main hatte die von ihr initiierte großflächige Überwachung als “IP-Catching” bezeichnet, so der Fachbegriff.
Ich würde als Fachbegriff noch Machtmissbrauch einwerfen wollen.
Das zuständige Amtsgericht folgte dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft mit der Begründung: Auch wenn es eine “unvermeidbare Drittbetroffenheit” unschuldiger o2-Kunden gäbe, sei die Maßnahme aufgrund der Schwere der Straftaten noch verhältnismäßig.
Ahja, das sagt die Staatsanwaltschaft einfach so und gut ist? Bananenrepublik, echt mal.
Ja, die Staatsanwaltchaft hat die breitflächige Betroffenheit von O2-Kunden akzeptiert, um eine massive Kinderfickerplattform hopps zu nehmen. Hier geht es nicht um die faule Ausrede “aber die Kinder!”, sondern um relevante Ermittlungsarbeit über den sehr überschaubaren Zeitrahmen von drei Tagen.
Prioritäten.
Alles klar. Bitte die Kinderfickerplattform wieder online stellen und ihren Betreiber auf freien Fuß, drei Tage nach ihm unter den O2-Kunden zu suchen ist mit einem zivilisierten Rechtsstaat nicht zu vereinen. Schönen Tag noch.