Ach… Jetzt sind es wiedermal die kinder die vorgeschoben werden um generalüberwachung zu betreiben…
Ganz großes Kino.
Nun ja… in konkreten Fall ging es ja tatsächlich um Kinder.
Ich hasse das Argument auch, wenn es vage genutzt wird, um windige Gesetze zu rechtfertigen. Hier war die Bedrohung aber definitiv nicht abstrakt. Man kann sich dafür Fragen, ob nicht eine weniger invasive Maßnahme hatte ergriffen werden können (der Artikel beschreibt nicht, ob die alle Nutzer Daten erhoben und dann gefiltert oder erst gefiltert und dann erhoben wurde), aber grundsätzlich sehe ich bei solchen konkreten Anlässen weniger Probleme.
Davon abgesehen war es keine wirkliche Generalüberwachung, da der Personenkreis auf Telefonica-Nutzer begrenzt war.
Da der Angeklagte im Verfahren nicht juristisch gegen das Vorgehen vorgegangen ist, wird die endgültige Klärung der Frage der Rechtmäßigkeit wohl noch etwas dauern. Grundsätzlich könnte wahrscheinlich jeder, der im Zeitraum der Überwachung O2-Kunde war, klagen. Ich bezweifle allerdings, dass es dazu kommt
Äh. Doch, es war eine anlasslose Generalüberwachung, da die Einschränkung nach Service Provider wohl kaum andere als technische Gründe hatte und das sonst ein ziemlich vages Kriterium ist. Ich setze das gleich mit “Alle Leute mit rotem T Shirt in ganz Deutschland”.
Wie haben anscheinend unterschiedliche Definitionen des Begriffs “Anlass”.
Für eine wirkliche Bewertung der Verhältnismäßigkeit fehlen mir einfach zu viele Details.
die Einschränkung nach Service Provider wohl kaum andere als technische Gründe hatte und das sonst ein ziemlich vages Kriterium ist.
Wenn es allerdings das einzige Kriterium ist (wie gesagt, ich weiß auch nur was im Artikel steht), habe ich ja nicht viel Auswahl, d.h. bei Beurteilung der Verhältnismäßigkeit bleibt mir nur noch eine Güterabwägung.