Bisher gelten Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland laut Strafgesetzbuch grundsätzlich als rechtswidrig. Eine Kommission empfiehlt nach SPIEGEL-Informationen der Ampel nun eine Änderung, ebenso bei Leihmutterschaften und Eizellspenden.

Nach einem Jahr ist es so weit: Die von der Ampelkoalition eingesetzte Arbeitsgruppe zu Schwangerschaftsabbrüchen hat ihre Arbeit abgeschlossen – und schlägt eine tiefgreifende Überarbeitung des geltenden Rechts vor. »Die grundsätzliche Rechtswidrigkeit des Schwangerschaftsabbruchs in der Frühphase der Schwangerschaft ist nicht haltbar«, heißt es in dem Abschlussbericht, der dem SPIEGEL vorliegt. Der Gesetzgeber solle Abbrüche innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen deshalb erlauben, schreiben die Expertinnen.

[…]

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krass, ich wusste gar nicht wie rückständig wir da sind

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In der DDR waren Schwangerschaftsabbrüche übrigens legal. In diesem Punkt war die Wiedervereinigung ein Rückschritt.

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Dort gab es auch für jedes Kind einen Kitaplatz.

Leider wurde vom Westen jeder Gedanke an Übernahme guter DDR-Regelungen blockiert.

Nein warte, damals haben wir im Westen den grünen Rechtsabbieger-Pfeil eingeführt.

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Na Ja – nicht wirklich. Oder besser, nur juristisch, nicht praktisvh. Die Kreuzungen mit grünem Pfeil in meiner Region kann ich an einer Hand abzählen. Und ein Gutteil der Autofahrer wartet überbrav, bis die Ampel grün wird.

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wütende konservative Geräusche

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Keine Sorge, es kann nichts mehr passieren. Die Welt ist schon am 1.4. an Cannabis zugrund gegangen. /s

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Legalisiert soll das ganze bis zur 12. Schwangerschaftswoche werden, und dann soll immer noch eine Beratung verpflichtend sein.

Frage: Wie lange dauert es im Normalfall, bis eine Frau überhaupt merkt, dass sie schwanger ist? Wie lange dauert es in ungewöhnlichen oder extremen Fällen? Wie lange muss man auf so einen Beratungstermin warten? Wie lange anschließend auf einen Termin für die Durchführung der Prozedur?

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Was dann künftig legal sein soll ist also das, was jetzt schon straffrei ist.
Das mag juristisch einen Unterschied machen, praktisch sehe ich da aber keinen.

Außerdem lässt einen Punkt komplett unerwähnt:
Man ließt ja immer von Problemen einen Arzt zu finden, der Abbrüche vornimmt, weil diese das nicht “bewerben” dürfen.
Was dann dazu führt, dass man in jeder Praxis einzeln nachfragen muss.

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Dürfen nur Ärzte das nicht “bewerben” oder jeder? Also dürften Dritte eine Liste an Ärzten sammeln, die das machen? In dem Fall wirbt ja nicht der Arzt damit, sondern jmd Drittes.

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Denke, dass das bewerben von Abtreibungen generell verboten ist, bzw war. Ein anderer Kommentar meinte, das wäre wohl schon abgeschafft worden.

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Mit modernen Schwangerschsftstests und regelmäßiger Periode in der Regel bei Ausfall der Periode 2–3 Wochen nach Empfängnis = in der 4–5 Schwangerschaftswoche, die aus praktischen Gründen ab der letzten Periode gezählt werden.

Bei unregelmäßiger Periode (d.h. der Mehrzahl der Frauen) verlängert sich das um die Periodenschwankung, bei unaufmerksamen Frauen noch etwas mehr.

§218a stellt den Schwangerschaftsabbruch übrigens nicht bis zur 12. SSW (was bei 28 Tagen Periode bis zur 9. Woche post conceptionem wäre, bei längerer Periode sogar nur bis zur 8. oder 7. Woche p.c.) straffrei, sondern

StGB § 218a

(1) […]

  1. seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind.

also je nach Periodendauer und Schwankung derselben bis einschl. 14–16 SSW

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Die Frage ist auch wo wird die Grenze gezogen. Sie liegt irgendwo zwischen Sex und Geburt.

Ist “die Pille danach” Abtreibung, bzw diese Abtreibung ok?

Ist es noch erlaubt nach einsetzten der wehen? (Ohne das ich genau weiß wie ein Abbruch durchgeführt wird)

Wie sieht es aus mit einem Abbruch in der 39. Woche? Dann ist das Kind ohne größere Probleme schon Lebensfähig ist.

Ich weiß es nicht, und es ist auch nicht mein Körper. 12 Woche kommt mir früh vor. Eine Grenze die man verwenden könnte wäre die 24. Woche. Ab dann kann es überleben, auch mit Hilfe.

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