Bisher gelten Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland laut Strafgesetzbuch grundsätzlich als rechtswidrig. Eine Kommission empfiehlt nach SPIEGEL-Informationen der Ampel nun eine Änderung, ebenso bei Leihmutterschaften und Eizellspenden.
Nach einem Jahr ist es so weit: Die von der Ampelkoalition eingesetzte Arbeitsgruppe zu Schwangerschaftsabbrüchen hat ihre Arbeit abgeschlossen – und schlägt eine tiefgreifende Überarbeitung des geltenden Rechts vor. »Die grundsätzliche Rechtswidrigkeit des Schwangerschaftsabbruchs in der Frühphase der Schwangerschaft ist nicht haltbar«, heißt es in dem Abschlussbericht, der dem SPIEGEL vorliegt. Der Gesetzgeber solle Abbrüche innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen deshalb erlauben, schreiben die Expertinnen.
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Mit modernen Schwangerschsftstests und regelmäßiger Periode in der Regel bei Ausfall der Periode 2–3 Wochen nach Empfängnis = in der 4–5 Schwangerschaftswoche, die aus praktischen Gründen ab der letzten Periode gezählt werden.
Bei unregelmäßiger Periode (d.h. der Mehrzahl der Frauen) verlängert sich das um die Periodenschwankung, bei unaufmerksamen Frauen noch etwas mehr.
§218a stellt den Schwangerschaftsabbruch übrigens nicht bis zur 12. SSW (was bei 28 Tagen Periode bis zur 9. Woche post conceptionem wäre, bei längerer Periode sogar nur bis zur 8. oder 7. Woche p.c.) straffrei, sondern
StGB § 218a
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- seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind.
also je nach Periodendauer und Schwankung derselben bis einschl. 14–16 SSW