Bisher gelten Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland laut Strafgesetzbuch grundsätzlich als rechtswidrig. Eine Kommission empfiehlt nach SPIEGEL-Informationen der Ampel nun eine Änderung, ebenso bei Leihmutterschaften und Eizellspenden.
Nach einem Jahr ist es so weit: Die von der Ampelkoalition eingesetzte Arbeitsgruppe zu Schwangerschaftsabbrüchen hat ihre Arbeit abgeschlossen – und schlägt eine tiefgreifende Überarbeitung des geltenden Rechts vor. »Die grundsätzliche Rechtswidrigkeit des Schwangerschaftsabbruchs in der Frühphase der Schwangerschaft ist nicht haltbar«, heißt es in dem Abschlussbericht, der dem SPIEGEL vorliegt. Der Gesetzgeber solle Abbrüche innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen deshalb erlauben, schreiben die Expertinnen.
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In der DDR waren Schwangerschaftsabbrüche übrigens legal. In diesem Punkt war die Wiedervereinigung ein Rückschritt.
Dort gab es auch für jedes Kind einen Kitaplatz.
Leider wurde vom Westen jeder Gedanke an Übernahme guter DDR-Regelungen blockiert.
Nein warte, damals haben wir im Westen den grünen Rechtsabbieger-Pfeil eingeführt.
Na Ja – nicht wirklich. Oder besser, nur juristisch, nicht praktisvh. Die Kreuzungen mit grünem Pfeil in meiner Region kann ich an einer Hand abzählen. Und ein Gutteil der Autofahrer wartet überbrav, bis die Ampel grün wird.
Genau, da haben sie damals den DDR-Verhandlern ein Bonbon gegeben, aber im West der Republik hat sich keine Sau in der Verwaltung auch nur oberflächlich damit beschäftigt, was oder wie die DDR war.
Das wusste man doch ganz genau, gefühlt, das hatte man 28 Jahre lang in der Schule und im Fernsehen gelernt.