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Nachtrag:

Liebe Cannabiskonsumenten, heute seid Ihr noch " kriminell " und morgen entkriminalisiert.Und der wichtigste Paragraph im Strafrecht, bis die Pflanzen gewachsen sind, ist § 55 StPO -Auskunfsverweigerungsrecht -.Also : Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. L.G

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Legal im Ausland gekauft ist keine Ausrede? Die einfuhr aus NL bleibt strafbar?

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Cannabis ist nicht legal in den Niederlanden. Cannabis darf in Cafés gekauft und dort konsumiert werden und der Besitz kleiner Mengen bei Privatpersonen wird geduldet. Cannabis darf aber beispielsweise weder angebaut noch importiert werden, Cannabis muss also zwangsläufig aus dem Schwarzmarkt stammen oder eben aus dem Nichts kommen. Die Cafés dürfen maximal 500g Cannabis im Lager haben und maximal 5g pro Kundy abgeben.

Pilze sind legal in den Niederlanden. Aber nicht in Deutschland.

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Transport ist auch illegal wenn ich mich recht erinnere. Also in den Mengen die die Cafes verkaufen.

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Ja, Einfuhr bleibt strafbar. Einfach gar keine Aussage machen, dann können die dir auch nichts. Die müssen ja nachweisen, dass du eine Straftat begangen hast.

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Soweit ich das mit wenig Hintergrundwissen verstehe, ist der Trick der Polizei der folgende. Die laden dich als Zeugen ein. Du musst nicht zusagen, aber das sagen sie dir nicht. Also gehst du hin und glaubst du wärst sicher, während sie dich zu irgendwas befragen. Dann lenken sie das Gespräch auf etwas, womit du dich strafbar machst. Und dann wirst du auf einmal der Angeklagte.

Vermutlich geht es hier um Handel oder so, da der ja weiterhin verboten ist. Und daher vermutlich auch nicht Teil der Amnestie.

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Als Anmerkung, wenn die Polizei dich einlädt, kannst du ablehnen. Macht ggf wenn du Bedenken hast, dich wegen etwas selbst zu belasten.

Wenn die Staatsanwaltschaft dich einlädt, hast du als deutscher Staatsbürger Erscheinungspflicht.

Nachtrag: Wenn die Polizei dich einlädt auf Wunsch der Staatsanwaltschaft, dann ist auch Erscheinungspflicht.

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Gab es da nicht irgendwann eine Änderung, dass du mittlerweile auch zur Polizei musst?

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Seit 2017 muss man hin, wenn die Vorladung der Polizei auf Anweisung der Staatsanwaltschaft kommt.

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@Flipper @Sibbo Wie andere schon schrieben, das wurde geändert. Udo Vetter hatte sich damals etwas ausführlicher dazu geäußert: https://www.lawblog.de/archives/2017/06/23/schoene-neue-zeugenwelt/

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Diese Info ist mir vor einem halben Jahr nicht untergekommen. Hatte es erst als Kommentar geantwortet. Hab es jetzt allerdings nachgetragen.

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Ist dafür nicht auch die Amnestie?

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Handel fällt ja nicht unter die Amnestie - Dealer sind weiterhin kriminell und werden verfolgten

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Aber fällt nicht der Anbau unter die Amnestie? Wenn man sagt man hätte selbst angebaut. Was soll die Polizei dann machen? Ein Verfahren eröffnen, dass sowieso eingestellt werden muss? Kann sie das Gras für so etwas als Beweismittel beschlagnahmen?

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Tut mir leid, mit dem Zug an der Tüte ist mein Gedächtnis etwa auf dem Niveau von Olaf Scholz.

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Teile dieser Antwort könnte die Staatsanwaltschaft verunsichern.

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Cannabis als Schenkung ist legal, oder?

“Das hat mir so’n Typ am Bahnhof geschenkt, wenn Sie sich beeilen erwischen Sie den vielleicht noch”

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Nein

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Was ist dann mit: “Hier Herr Wachtmeister, das ist aus meinem privaten Anbau. Aber nicht im Dienst!” Legale Schenkung ja/nein/vielleicht?

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