Nach dem neuen Straßenverkehrsgesetz muss doch überhaupt keine Gefährdung mehr nachgewiesen werden, um eine Fahrradstraße einzurichten. Klimaschutz, Umweltschutz, Gesundheit der Anwohner und städtebauliche Entwicklung sind jetzt neben der Sicherheit und “Leichtigkeit” des (Auto-)Verkehrs gleichberechtigte Regelungszwecke.
Ist das in Köln noch nicht angekommen?
Ich vermute, dass der Beschluss über die Fahrradstraße noch unter dem alten StVG entstand und deswegen die Errichtung nur als Sicherheits- und nicht als Umweltmaßnahme begründet wurde. Die Fahrradstraßen kommen dann irgend nochmal, man wird aber den Beschluss überarbeiten müssen.