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greenthumbup

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Nicht wirklich, denn da geht um Hetze in der Kommunikation mit der Gruppe selbst.

§ 192a StGB Verhetzende Beleidigung "Wer einen Inhalt (§ 11 Absatz 3), der geeignet ist, die Menschenwürde anderer dadurch anzugreifen, […], an eine andere Person, die zu einer der vorbezeichneten Gruppen gehört, gelangen lässt,

Volksverhetzung trifft es. Siehe oben. Hier sonst noch ein interessanter Link, der das etwas aufdröselt.

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Ne, sollte schon passen.

§ 130 Volksverhetzung (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

  1. […] oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder

Beleidigung trifft es denke ich auch weniger, da keine Person direkt adressiert war.

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Umgehen und juristischer Trick sind lustige Formulierungen. Ich hatte zumindest einen irgendwie cleveren Winkelzug erwartet. Dabei will die Behörde das Urteil einfach stumpf nicht anerkennen, wenn ich es richtig verstehe.

“Um dies zu gewährleisten, wird ausdrücklich zwischen den Schritten des Auslesens und des Auswertens unterschieden”, heißt es.

Das BVerwG hat in seinem Leitsatz bereits über dem Urteilstext betont: Der Begriff der Auswertung von Handys & Co. umfasse “sämtliche Maßnahmen” zur Klärung von Identität und Staatsangehörigkeit eines Ausländers: “Dazu gehört auch das Auslesen eines Datenträgers.”

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Eine ganz ähnliche Linie vertritt FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai. […] “Nicht kurzfristige Konjunkturprogramme sind jetzt gefragt, sondern ein strategisches Konzept, das Bürokratieabbau, niedrige Steuern und eine Steigerung von privaten Investitionen beinhaltet”, betonte er, ebenfalls gegenüber der Funke Mediengruppe.

Und dann Schuldenbremse forcieren und den letzten Cent bei der Digitalisierung streichen. Es ist mir echt ein Rätsel, wie wir unsere Verwaltung so sehr gegen die Wand fahren konnten und immer noch nichts daraus gelernt haben

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Zudem kritisieren sie staatliche Subventionen. Die Partei setze sich für deren Abbau ein – gerade, wenn sie dem Klima schadeten.

Humor haben sie

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Stimmt. Der Steuervorteil bej 4/4+Faktor bleibt recht groß, auch wenn minimal kleiner als mit 5/3. Ich verstehe die Rechnung zwar auch nicht vollständig, aber der das sagen zumindest die online-rechner.

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Ich verstehe nicht, wieso das aktuell als vollkommen neues Thema behandelt wird und so viele verschiedene Meinungen exiszieren. Steht die Abschaffung nicht direkt als Absicht im Koalitionsvertrag drin? Oder bedeutet die Überführung von 3/5 zu 4/4 was anderes als Wegfall des Ehegattensplittings?

Im Zuge einer verbesserten digitalen Interaktion zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung werden wir die Kombination aus den Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführen, das dann einfach und unbürokratisch anwendbar ist und mehr Fairness schafft.

S. 92 im Koalitionsvertrag

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