finRob
Ja, das kann ich voll verstehen.
Ich denke, da ist damals schon was schief gelaufen bei der Kommunikation. Mir war zB gar nicht bewusst, dass es eine Obergrenze für das Elterngeld gibt, ab dem keins mehr gezahlt wird.
Wäre das präsenter, würde das Elterngeld weniger wie eine „Leistung“ und mehr wie eine „Unterstützung“ anfühlen. Niemand mit nem passablen Einkommen beschwert sich ja ernsthäft darüber, dass er kein Bürgergeld bekommt.
Fonds sind da ja so gar nicht erwähnt. Ob der hypothetische Fall eines luxemburgischen DAX-ETF mit nur deutschen Kunden beachtet wurde?
Pedelecs und auch E-Rollstühle verfügen bereits über Sicherheitsstandards [, die die Mitnahme weniger gefährlich und damit vertretbar machen,] und sind deshalb nicht von dem Verbot betroffen. Auch nicht betroffen sind die Elektromobile (Elektroscooter), die häufig von mobilitätseingeschränkten Personen genutzt werden. Alle diese Fahrzeugarten verfügen über die erforderlichen Sicherheitsstandards.
Guck doch mal die Beförderungsbedingungen des HVV an und berichte uns.
Die Begriffe, die der HVV hier verwendet, sind tatsächlich verwirrend.
Das Ding vom Piktogramm würde ich als E-Scooter bezeichnen. Der HVV bezeichnet die ebenfalls als E-Scooter. Für Dich wohl entweder E-Scooter oder Elektrotretroller.
Als Elektroscooter (ausgeschrieben!) bezeichnet der HVV dann größere Elektromobile, in denen man sitzen kann, die gerne von mobilitätseingeschränkten Personen benutzt werden, die nicht mehr so weite Strecken laufen können, aber noch nicht auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Das, was Du hier glaube ich als Seniorenmobil bezeichnest.