Was für ein ekelhaftes <Hier Schimpfwort mit A einfügen>
Nicht der postillion? Schade
Die CDU driftet immer weiter ab. Wer in die USA schaut und denkt „Ja, das brauchen wir auch“, hat den Verstand verloren. Hauptsache gewählt werden, egal wie. Ob wir damit die Gesellschaft nun weiter polarisieren und selbst immer mehr zur AfD werden, ist egal.
“Fuck you I got mine” war schon immer konservativer Markenkern. Warum sollten egoistische 70-jährige auch mehr als ein paar Jahre in die Zukunft blicken? Der Unterschied zu früher ist nur, dass die damals noch dachte, das Wahlvolk und die Medien würden ihnen auf die Finger schauen, Fakten prüfen und sich informieren. Mittlerweile haben sie leider die Dummheit der Massen bemerkt und versuchen nicht mal mehr sinnvoll zukunftsgewandt zu wirken.
Das Problem ist, Trumps Strategie funktioniert. Er poltert über Zölle und Firmen die im Ausland produzieren. Eigentlich sollte man “nö” sagen, sich zurücklehnen und zuschauen wie die Amerikaner keine Waren mehr bekommen oder absurde Aufschläge zahlen müssen. Irgendwann stellt die Regierung dann fest, das es Scheisse war. Siehe Brexit.
Stattdessen fangen alle an Trumps Eier zu lutschen, man kann doch über alles reden…
Der CDU-Politiker wurde, wie nicht anders zu erwarten, von den anwesenden Parteifreunden mit großem Applaus empfangen - lief dabei zur Musik des Roland Kaiser-Songs “Zuversicht” ein.
Da haben sie doch bestimmt vorher den Roland Kaiser um Erlaubnis gebeten, gell?
☆Roland Kaiser aka Ronald Keiler ist seit 2002 SPD-Mitglied.☆
Da haben sie doch bestimmt vorher den Roland Kaiser um Erlaubnis gebeten, gell?
Ich glaube nicht, dass du da in D ehrlich was gegen machen könntest. So was wird doch einfach im Nachhinein über die GEMA angerechnet und gut is’.
Da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen, aber zumindest für die Nutzung durch rechte Parteien hat der BGH einen Unterlassungsanspruch bejaht.
Der BGH bezieht sich dabei auf § 14 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Dieser reiht sich ein in die Urheberpersönlichkeitsrechte. Das sind die Rechte, die immer beim Urheber verbleiben und nur nach dem Tod an einen Rechtsnachfolger übertragen werden – das zeigt, wie wichtig sie für den Urheber sind. § 14 UrhG regelt die “Entstellung”. Demnach hat “der Urheber das Recht, eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seines Werkes zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden.” Im Fall der Nutzung eines Songs im Wahlkampf der NPD bejaht der BGH die Entstellung: “Die Verwendung von Musikwerken im Wahlkampf einer politischen Partei, und sei es nur durch einen Transfer der von den Werken ausgehenden Stimmung, ist besonders geeignet, die Interessen der Urheber zu beeinträchtigen. Dabei muss der Urheber von Unterhaltungsmusik mit der Vereinnahmung durch verfassungsfeindliche Parteien nicht rechnen”, heißt es in dem Höhner-Beschluss.
Grönemeyer hat aktuell auch schon Rechtsanwälte wegen der Nutzung durch CDU (Einlauf von Merz zu einer CDU-Veranstaltung) und Grüne (Habeck, Video zur Kanzlerkandidatur) beauftragt. Dazu gibt es zumindest juristische Meinungen, die aufgrund der Art der Nutzung einen Unterlassungsanspruch befürworten.