Wenn die Klage durchgeht wird jeder Sicherheitsexperte es sich 2 mal überlegen ob er in Deutschland irgendeinem Unternehmen mitteilt das er eine Sicherheitslücke gefunden hat

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In Aachen stellte man sich auf die Seite der Staatsanwaltschaft Köln, wo man davon ausgeht, dass die Dekompilierung einer Binärdatei “ein tiefes Verständnis über Programmiersprachen und Softwareentwicklung” voraussetzt, da man nur dann mit dem Ergebnis umgehen kann.

Und wer denken die klaut solche Daten? Garantiert nicht Klaus von um der Ecke der den Kiosk letztens mit überfallen hat.

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Naja, genau darum geht es doch. Waren die Daten praktisch öffentlich zugänglichen, auch für Klaus, oder muss man sich auskennen?

Wenn letzteres der Fall ist muss sich das Gericht den Fall anschauen, da dann eine Straftat entsprechend des Gesetzes vorliegen kann.

Dass das Gesetz Schwachsinn ist, geht ja die Gerichte nix an, da muss sich die Politik mit beschäftigen.

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Wenn die Klage durchgeht wird jeder Sicherheitsexperte es sich 2 mal überlegen ob er in Deutschland irgendeinem Unternehmen mitteilt das er eine Sicherheitslücke gefunden hat

Das würde ich jetzt schon. Ganz davon ab wie die Anklage am Ende ausgeht ist das einfach purer Stress. Dann lieber ins Darknet verkaufen :D

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Wenn die Klage durchgeht wird jeder Sicherheitsexperte es sich 2 mal überlegen ob er in Deutschland irgendeinem Unternehmen mitteilt das er eine Sicherheitslücke gefunden hat

Du das ist schon länger so. Musst nur mal nach der CDU Connect App schauen.

Wenn man als Whitehat eine Lücke findet und dran denkt die zu melden, riskiert man direkt angezeigt zu werden. Danach werden potentiell alle deine elektronischen Geräte als potentielles Beweismittel beschlagnahmt - das inkludiert auch Arbeitsmittel wenn du Angestellter bist. Diese werden einbehalten solange das Verfahren läuft, sprich, die kannst du 6 Monate bis eher 2 Jahre vergessen, und vllt “verschwinden” die auch hinterher mysteriös. Dass du dann nicht arbeiten kannst, kein Handy mehr hast um jemanden anzurufen usw ist halt so. Good luck.

Cybersecurity ist in DE imo soweit im Arsch dass man schon wieder Licht sehen kann. Wenn man was findet, kann man vielleicht noch den Datenschutz-Aspekt nutzen, oder man riskiert nur verklagt zu werden. Ausser man ist direkt kriminell und nutzt das Ganze aus. Das ist leider unsere Realität. Und dann fang mal an nach Digitalisierung zu fragen.

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Frage: kann man in so einem Fall einen Anwalt beauftragen, die Nachricht zu überbringen? Oder müsste der im Zweifelsfall wie jeder andere auch seinen Klienten preisgeben?

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Man könnte die Sache über eine Zeitung spielen. Weiß jetzt nicht, ob Heise eine gute Wahl ist, aber man könnte es dort mal einwerfen: Heise Anonymer Briefkasten

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Der Sicherheitsexperte entdeckte die Lücke nur zufällig, da er von einem Einzelhändler mit der Lösung eines technischen Problems beauftragt wurde

Leider wurde ohne Auftrag / Vertrag gehandelt, d.h. er hat sich laut dem sog. Hackerparagraphen strafbar gemacht. Da wird vom betroffenen Unternehmen halt gerne mal shooting the messenger gespielt weil man sich erhofft durch Vertuschung die eigene Haltung zu wahren.

Vgl. mit der CDU Connect app, bei der der CCC eine Sicherheitslücke aufgedeckt hat, bei der über eine offene (!) API sensible Daten abgegriffen wurden (Hacking ist in dem Fall also sogar ein streitbarer Begriff) und die CDU im Anschluss anstatt Danke zu sagen entspannt Anzeige erstattet hat.

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in dem Fall hat die CDU nach dem öffentlichen aufschrei die anzeige aber wieder zurückgezogen. und das war lilith wittmann die die lücke aufgedeckt hat und angezeigt wurde.

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Man kann eine Anzeige nicht wieder zurückziehen. So funktioniert das nicht.

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Ja stimmt, hatte nur den Namen der Frau nicht mehr im Kopf. Der CCC hat daraufhin nur angekündigt die CDU künftig über solche Sicherheitslücken nicht mehr zu informieren.

Zeugt auf jeden Fall von zwei Dingen die in konservativen Kreisen vorhanden sind:

  1. Eine bodenlos beschissene / nicht vorhandene Digitalkompetenz
  2. Reaktionäre und nicht hinreichende Scheißpolitik, da Prävention bedeuten würde man müsste tatsächlich seine Arbeit machen
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Dein Link sagt was anderes als dein Kommentar. Was jetzt nun?

Eine juristische Stellungnahme der European Expert Group for IT Security (EICAR) geht davon aus, dass gutartige Tätigkeiten (im Dienste der IT-Sicherheit) bei ausführlicher Dokumentation nach diesem Paragraphen nicht strafbar sind.[1]

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Darum ist der Fall ja momentan in den Tech Medien so präsent - weil es eine Anklage der Staatsanwaltschaft gibt, die viele so nicht erwartet hätten

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Klingt für mich stark nach Auslegungssache. Es gab ja auch nen Haufen Kritik und sogar Verfassungsklagen als das damals eingeführt wurde. Ich dachte eigentlich auch es gäbe eine Ergänzung genau für den Fall pentesting. Wir hatten jedenfalls damals in der IT Sec Vorlesung gelernt nichts ohne Vertrag zu machen um nicht auf die Kulanz von irgendwelchen Firmen hoffen zu müssen, die bei falscher Auslegung die Scheiße aus dir raus klagen könnten.

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