Wenn die Klage durchgeht wird jeder Sicherheitsexperte es sich 2 mal überlegen ob er in Deutschland irgendeinem Unternehmen mitteilt das er eine Sicherheitslücke gefunden hat

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Naja, genau darum geht es doch. Waren die Daten praktisch öffentlich zugänglichen, auch für Klaus, oder muss man sich auskennen?

Wenn letzteres der Fall ist muss sich das Gericht den Fall anschauen, da dann eine Straftat entsprechend des Gesetzes vorliegen kann.

Dass das Gesetz Schwachsinn ist, geht ja die Gerichte nix an, da muss sich die Politik mit beschäftigen.

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