Genügte nicht schon eine Kündigung, die von Hr. Merz? Erfolgsversprechend! /s
Nein, das glaub ich ja gar nicht! Näh!
Ich verlinke es immer wieder gerne in solchen Diskussionen:
Zum Stichtag 1. August 2023 erhielten rund 5,5 Millionen Menschen Bürgergeld, rund 1,5 Millionen von ihnen waren nicht erwerbsfähige Kinder unter 15 Jahren. Von den verbleibenden rund 4 Millionen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind rund 20 Prozent erwerbstätig. Rund 40 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten war für den Arbeitsmarkt verfügbar. Die übrigen rund 40 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten standen dem Arbeitsmarkt nicht oder nur bedingt zur Verfügung, weil sie sich z.B. in Ausbildung bzw. Studium befanden, Kinder erzogen, Angehörige pflegten oder kurzfristig arbeitsunfähig waren.
https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2023/das-buergergeld-faktencheck.html
Sprich: Wir reden max. über 1,6 Mio Personen, die Bürgergeld beziehen und theoretisch für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Und da sind dann z.B. auch Flüchtlinge aus der Ukraine mit dabei, die zwar dem Arbeitsmarkt irgendwie zur Verfügung stehen würden, aber etwa nicht die Sprache sprechen.
Wenn die Arbeitnehmer tatsächlich weniger verdienen würden, als sie als Bürgergeldempfänger bekommen würden, dann ist doch offensichtlich nicht das Bürgergeld, welches das Existenz-Minimum sicherstellen soll, zu hoch, sondern das Gehalt der Arbeitnehmer zu niedrig.
Beim Existenz-Minimus sollte meiner Meinung nach aber nicht genug Geld übrig bleiben um Tabak und Alkohol zu finanzieren. Als Single scheint es sich mit Bürgergeld ja gut leben zu lassen. Sofern man sich noch darum kümmert auch alle anderen Zuschüsse zu nutzen.
Bei Alleinerziehenden oder Familien sieht das vermutlich wieder ganz anders aus, da kommen viel mehr Ausgaben dazu.
Es gibt beim Existenz Minimum explizit die Anforderung dass Menschen einem normalen Sozialen Umgang führen können und auch an Kultur teilhaben können. Das ist nicht kontrollierbar und die Leute können sich stattdessen für Alkohol und kippen entscheiden. Das ist aber wortwörtlich nicht dein Bier.
Die Vorstellung Existenzminimum würde bei Hunger und Dach aufhören zeigt einfach nur wie wenig würde man den Menschen eigentlich zusprechen will.
Als gäbe es nicht genug Menschen, die froh wären keinen Hunger oder ein Dach überm Kopf zu haben. Auch in Deutschland… Keine Ahnung woher diese seltsame wir retten die Welt Mentalität seit ein paar Jahren kommt. Wenn ich etwas kaufen will dann brauche ich Geld. Für Geld muss ich arbeiten gehen.
Man kann auch seine Zeit investieren und dafür Geld kassieren. Dann ist man nicht arm und kann sich die schönen Dinge kaufen?
Umgekehrt: Gerade bei Familien wird es sehr schnell extrem schwer mehr Geld zu verdienen, als du durch Bürgergeld und damit assoziierte Vorteile bekommst.
Das ist reiner Populismus. Die Politiker, die in die gleiche Kerbe hauen, werden höchstwahrscheinlich nie in den Genuss kommen, Bürgergeld beziehen zu müssen.
Wer Bürgergeld bezieht, kann sich ja nicht einfach nur einen faulen Lenz machen. Man steht im Grunde genommen ständig mit dem zuständigen Jobcenter in Kontakt, denn es soll ja das Ziel sein, wieder Arbeit zu bekommen. Und weil der Bezug von Bürgergeld so knapp bemessen ist, kann es sein, dass man eben nicht über die finanzielle Freiheit verfügt, die man hätte, wenn man einer Arbeit nachgeht (z.B. ist man ganz schnell in der Rolle des Bittstellers wenn es um ein Darlehen für eine Waschmaschine o.ä. geht; über Einkommen, auch einmalige Einkünfte, muss man ständig Rechenschaft ablegen, ggf. werden die Einkünfte mit dem Bürgergeldbezug verrechnet).
Hinzu kommt, dass, wenn man selber seine Arbeit kündigt, eine Sperrzeit von drei Monaten eintritt. In dieser Zeit werden lediglich die Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen. Kein Arbeitnehmer würde dies ohne Not in Kauf nehmen.
Dies alles hat man nicht, wenn man einer Arbeit nachgeht. Sicherlich gibt es auch Fälle, bei denen das Einkommen aus Arbeit gleichwertig oder gar unterhalb des Bezuges vom Bürgergeld liegt, aber das ist kein Problem des Bürgergeldes. Das ist ein Problem bei der Besteuerung des Einkommens.