Seit Jahren bin ich auf der Suche nach einem Psychotherapeuten: Ich sammle Adressen, rufe an und schreibe, die meisten melden sich nicht, ich habe ein Leben, ich muss arbeiten, das Thema wird vergessen.
Irgendwie habe ich es bis jetzt geschafft, aber mein Leben wäre besser, wenn ich einen Profi hätte, mit dem ich über meine geistige und emotionale Probleme reden könnte.
Wie kann ich das beschleunigen?
Ich weiß nicht, was du mit “die meisten melden sich nicht, ich habe ein Leben, ich muss arbeiten” meinst. Ggf. kann es helfen, sich ein oder zwei Wochen einzurichten, in denen man bei den Leuten anruft und wo die eigene (Rück-)Erreichbarkeit höchste Priorität hat (weil die meisten Therapeut:innen ihre Büroarbeit sleber machen und entsprechend nicht immer zurückrufen können und ggf. eher Leute zurückrufen, die klarmachen, dass das Thema für sie gerade auch höchste Prio hat). Bei vielen Therapeut:innen anzurufen, kann natürlich viel Energie kosten, deswegen muss man gucken, was da realistisch ist.
Weiter kann es helfen, sich auch nach Gruppentherapien zu suchen - da werden naturgemäß mehr Plätze frei.
Es gibt die Möglichkeit zur Kostenerstattung, d.h. du machst die Therapie bei einer Person ohne Zulassung der gesetzlichen Krankenkassen, kriegst die Kosten aber trotzdem erstattet, weil du eben niemanden mit Kassenzulassung gefunden hast. Hängt wahrscheinlich viel von der Krankenkasse ab, wie sehr man darum kämpfen muss.
Vor der Kostenerstattung muss man afaik auch zu einer Sprechstunde gegangen sein, dass kann aber eh ganz nützlich sein, um Hilfe bei der Therapiesuche zu bekommen.
Je nachdem, wo du wohnst gibt es weitere Hilfsangebote, in Bremen z.B. die Beratungsstellen des sozialpsychiatrischen Dienstes.
Es liegt an einer Mischung aus wenigen Kassensitzen sowie hohen Aufnahmehürden.
Ich helfe grade einem Freund mit dem ganzen Prozess - hier ist meine bestmögliche Strategie.
Vielen Dank für deinen Post. Dank deiner Informationen habe ich am 02.02. einen Termin bei einem Psychotherapeuten gebucht. Seine Praxis ist 45 km entfernt und ich muss eine Stunde fahren. Sind solche Situationen üblich oder soll ich mich glücklich schätzen, weil ich innerhalb einer Woche einen Termin gefunden habe, in einer Praxis, die “nur” 45 km von mir entfernt ist?
Und ja, das ist nur der erste Schritt… Eine zweite Sitzung ist nicht gewährleistet.
Man ruft die 116117 an. Jeder Psychotherapeut muss an einigen Tagen diese Patienten annehmen. Nach dem Termin wird eine Behandlung bei irgendeinem Therapeuten eingeleitet, abhängig vom Krankheitsbild.
Warum es so schwierig ist: Meines Wissens nach, aber ich hab das im Psychologiestudium gelernt, sollte also vermutlich halbwegs akkurat sein, weil bei der Professionalisierung in Form des Psychotherapeutengesetzes von 1999 die Krankenkassen den Bedarf an Kassensitzen (also der Zahl an zu verteilenden Erlaubnissen zur Abrechnung der Therapie über die Krankenkassen statt über Privatzahlung o.ä.) berechnet wurde indem diese Berechnung gemacht wird:
x : Bedarf; Wie viele Kassensitze für Psychotherapeutinnen brauchen wir? y : Anzahl der bereits praktizierenden Psychotherapeutinnen
x = y
Damit ist eine Unterversorgung gesichert. Der Flaschenhals ist hierbei auch nicht, wie viele Leute (also PTs) wir rumlaufen haben, sondern eben wer wie bezahlt wird.
Weil es nicht genügend Kassensitze gibt. Mit dem u.g. Lösungsansatz habe ich keine Erfahrung.
Ich erinnere mich dunkel daran, dass man nachdem man seine gkv nach Therapeuten mit freien Kapazitäten gefragt hat und die gkv nicht helfen konnte, selbst bei Therapeuten ohne Kassensitz auf die Suche gehen kann.
Der Artikel den ich dazu gefunden habe, beschreibt es so:
https://www.therapie.de/psyche/info/fragen/wichtigste-fragen/psychotherapie-kostenerstattung/
Falls Sie trotz angemessener Suchaktivitäten bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten nur nach einer unzumutbar langen Wartezeit einen Therapieplatz finden, ist Ihre GKV nicht in der Lage, diesen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. In diesen Fällen haben Sie das Recht, sich die notwendige Leistung selbst zu beschaffen. Die Kosten, die Ihnen durch diese selbst beschafften Leistungen entstehen, muss die GKV erstatten. Dieser Anspruch ist in § 13 Absatz 3 SGB V gesetzlich geregelt und gilt gegenüber allen GKVen.