Der neue Beauftragte Lund soll zentraler Ansprechpartner für die Polizei und Einrichtungen der LSBTIQ*-Community sein. Er soll nach außen die Kontakte zur Community ausbauen und intern darauf hinwirken, dass geltendes Recht bei queerfeindlichen Delikten einheitlich angewendet wird.
Das finde ich ja mal eine richtig gute Idee einen Beauftragten bei der Staatsanwaltschaft anzusiedeln. Bisher kenne ich das nur aus der Verwaltung, aber der Vorschlag ist total sinnvoll.
intern darauf hinwirken
Also wie jetzt?
„Hey Kolleg:in, dein Fall mit dem Aktenzeichen XYZ123 ist meiner Einschätzung nach Hasskriminalität, bitte ziehe in Erwägung das bei deinen Ermittlungen und eventueller Anklage zu berücksichtigen. Danke. Viele Grüße.“
Oder so?
„Sehr geehrte:r Kolleg:in, ihr Fall erfüllt Kriterien für Hasskriminalität. Mit dieser Dienstanweisung werden sie verpflichtet Ermittlungen und ggf. die darauffolgende Anklage nach diesen Maßstäben auszurichten. Andernfalls wird ihnen die Zuständigkeit entzogen. Sie sind verpflichtet mir regelmäßig auch ohne aktive Nachfrage Bericht zu erstatten. Mit freundlichen Grüßen“
Doch ganz anders?