Antwort:
Dabei gilt in der Europäischen Union bereits ein “Recht auf Reparatur” - zumindest teilweise, nämlich für sogenannte Weißware wie Kühlschränke, Waschautomaten oder Spülmaschinen. Händler müssen für solche Großgeräte bis zu zehn Jahre nach Verkauf die passenden Ersatzteile bereithalten. Besitzer können die Seriennummer beim Hersteller einreichen, das defekte Teil nachbestellen und gegen das alte ersetzen. Dasselbe gilt auch für den Handel.
Weiterhin steht im Artikel:
Ab 2025 tritt das Recht auf Reparatur auch für Handys, Tablets, Smartphones und Laptops in Kraft. Wegen einer neuen Ökodesign-Richtlinie müssen Hersteller dann die Ersatzteile für diese Produktgruppe vorrätig haben und mit lizenzierten Reparaturwerkstätten zusammenarbeiten. Selbst Hand anlegen gestaltet sich beim Smartphone nämlich schwierig, denn: Häufig sind Akkus oder Platinen miteinander verklebt. Ist “nur” das Display gesprungen, dann lässt es sich hingegen mit etwas Geduld selbst reparieren, wenn man das nötige Wissen hat.
Wäre halt noch cool wenn die Fehlercodes halbwegs hilfreich wären. Mehr Waschmaschine sagt an und an “E3”. Das Handbuch sagt dazu: “Fehler elektrisches Bauteil. Servicetechniker verständigen.” Was ist es? Ein Schwimmer der feststellt dass an einer Stelle etwas Wasser ausgetreten ist. Lösung: Waschmaschine zur Seite kippen, oder einfach warten bis es verdunstet ist.
“Wegen einer neuen Ökodesign-Richtlinie müssen Hersteller dann die Ersatzteile für diese Produktgruppe vorrätig haben und mit lizenzierten Reparaturwerkstätten zusammenarbeiten. Selbst Hand anlegen gestaltet sich beim Smartphone nämlich schwierig, denn: Häufig sind Akkus oder Platinen miteinander verklebt.”
Verstehe ich das richtig, dass die Richtlinie zwar erfordert, dass Ersatzteile verfügbar sein müssen, aber die Hersteller dürfen die Teile weiterhin miteinander verkleben, so dass sie gar nicht gewechselt werden können?
Nach meiner Erfahrung sind die Bauteile dann eher Baugruppen die die ganze Sache unwirtschaftlich machen.