Antwort:
Dabei gilt in der Europäischen Union bereits ein “Recht auf Reparatur” - zumindest teilweise, nämlich für sogenannte Weißware wie Kühlschränke, Waschautomaten oder Spülmaschinen. Händler müssen für solche Großgeräte bis zu zehn Jahre nach Verkauf die passenden Ersatzteile bereithalten. Besitzer können die Seriennummer beim Hersteller einreichen, das defekte Teil nachbestellen und gegen das alte ersetzen. Dasselbe gilt auch für den Handel.
Weiterhin steht im Artikel:
Ab 2025 tritt das Recht auf Reparatur auch für Handys, Tablets, Smartphones und Laptops in Kraft. Wegen einer neuen Ökodesign-Richtlinie müssen Hersteller dann die Ersatzteile für diese Produktgruppe vorrätig haben und mit lizenzierten Reparaturwerkstätten zusammenarbeiten. Selbst Hand anlegen gestaltet sich beim Smartphone nämlich schwierig, denn: Häufig sind Akkus oder Platinen miteinander verklebt. Ist “nur” das Display gesprungen, dann lässt es sich hingegen mit etwas Geduld selbst reparieren, wenn man das nötige Wissen hat.