die Luftqualität in Berlin hat sich in den letzten fünf Jahren deutlich verbessert. […] Damit kann die aus Gründen der Luftreinhaltung erfolgte Anordnung von Tempo-30 aufgehoben werden.

Und in 5 Jahren ist man wieder über den Messwerten und muss erneut Tempo 30 verhängen!? Danke CDU!

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Anstelle von “nicht die Zwiebel” bin ich mehr für “leider kein Postillion”

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Bitte nutzt die Möglichkeit, schriftlich Stellung zu nehmen, so wie im Artikel erwähnt:

Alle Berlinerinnen und Berliner, aber auch Unternehmen, Verbände oder Behörden, haben die Gelegenheit, den Entwurf des Luftreinhalteplans einzusehen, zu kommentieren und ihre Hinweise, Einwände und Stellungnahmen an das Referat Immissionsschutz der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zu übermitteln. Die Abgabefrist für schriftliche Stellungnahmen ist der 26. März 2024. Für die Abgabe der Stellungnahme stehen folgende Wege zur Verfügung: per E-Mail an: Luftreinhalteplan2024@SenMVKU.berlin.de oder auf dem Postweg an: Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, I C 5, Brückenstraße 6, 10179 Berlin

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Gleicher Scheiss aber anders in München. Wegen kontinuierlichen Klagen hat die Stadt nach Jahren endlich mal alte Diesel (mit vielen Ausnahmen) in der Innenstadt verboten. Halbes Jahr später, ah die Luft ist ein bisschen besser, dann können wir das Verbot noch mehr aufweichen. Halbes Jahr später, oh, die Luft ist jetzt schon wieder ganz schön schlecht. Vielleicht noch mehr Filter neben die Messstation bauen. Obwohl, hier ist auch nicht klar, ob die die Messergebnisse überhaupt gut genug verfälschen.

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Das ist direkte Folge unseres Verkehrsgesetzes. Ortsbezogene Tempolimits dürfen nur verhängt werden, wenn und solange es einen messbaren Grund dafür gibt. Und die einzig möglichen Gründe sind eine Gefährdung (z.B. vor Schulen), Schädigung (z.B. durch lokale Feinstaubbelastung) oder Einschränkung des fließenden Verkehrs (z.B. Tempo 80 auf der Autobahn bei hohem Verkehrsaufkommen, um die Kapazität zu erhöhen). Sobald der Grund wegfällt, muss auch die Beschränkung wieder weg.

Eine Modernisierung des Gesetzes (mit der Tempo 30 auch aus Klimaschutzgründen und für die Förderung von Radverkehr möglich wäre) ist letztes Jahr am Widerstand im Bundesrat gescheitert.
Zum Inkrafttreten fehlten nur die Stimmen des grün regierten Landes Baden-Württemberg.

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Kretschmer ist für die Grünen das, was Joe Manchin für die Demokraten in den USA ist: Ein Verräter der eigenen Ideale, aber der Einzige, der für die Partei den Posten holen kann.

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Kretschmer ist der CDU-Ministerpräsident von Sachsen. Der Grüne-BaWü-Ministerpräsident heißt Kretschmann.

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Die Grünen dürfen nicht zustimmen ohne das ihr Koalitionspartner einverstanden ist.

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Muss bei sowas der Bundesrat einstimmig zustimmen? Oder ist das an den grünen aus BW und acht anderen Bundesländern gescheitert?

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Weder noch. Es braucht die Mehrheit der Stimmen, aber es hat nicht jeder Staat eine, sondern es geht nach Bevölkerung, so dass BaWü ziemlich viele hat.

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Zum Inkrafttreten fehlten nur die Stimmen des grün regierten Landes Baden-Württemberg.

Wahnsinn.

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Der Ministerpräsident kann doch keinen (Elektro) Fiat fahren.

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Die Luft dort hat jetzt nicht mehr die erforderliche Mindestverdreckung.

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Der Ruß steht unter Denkmalschutz.

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