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Man kann auch beides machen…

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Ja, könnte man.

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Dann bekommt man aber bekiffte Nazis und Nazis auf Drogen war schon letztes Mal keine gute Idee, das waren damals zwar andere Drogen, aber lass mal lieber…

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Aha, leute Abschieben die nichts hier zu suchen haben/straffällig geworden sind ist also nazi Sein…

Und Leute wundern sich warum die AFD immer mehr Wähler bekommt…

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Willkommen in der modernen Abbruch-Kultur (cancel-culture)

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Aha, leute Abschieben die nichts hier zu suchen haben

Die Arroganz mit der manche Menschen den Münzwurf ihres Geburtsortes feiern, ist mega peinlich.

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ew

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Was bedeutet “nichts hier zu suchen”? Wenn Leute straffällig werden, ist das nicht immer ein Grund abzuschieben. Wenn es schwere Straftaten wie Mord, Verg… oder schwere Verletzung von freiheiten Anderer (z.B. Rufmord, Freiheitsberaubung usw.), dann sollte das ein nach absitzen der Strafe ein Abschiebungsgrund sein. Aber Bagatell bzw. Opferlose “Straftaten” (siehe Drogenbesitz/konsum), sind definitiv keine Abschiebungsgründe!

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Lieber bekiffte Nazis, als betrunkene Nazis.

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damals war das glaub ich kokain.

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Man kann auch beides machen…

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Es werden die Falschen abgeschoben. Gut integrierte Asylanten mit Ausbildungsplatz werden nach Syrien oder im Falle dass es Roma sind nach Serbien oder Montenegro abgeschoben, während die Mehrfachstraftäter und Triebtäter irgendwie geduldet werden. Es sollten nur jenige raus die Straftaten begehen oder unsere freiheitlichen Werte nicht schätzen (z.B. Islamisten, Graue Wölfe, Nazis und Tankies).

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Freundliche Erinnerung, dass es in unserem Grundgesetz “Politisch Verfolgte genießen Asylrecht” heißt. Der entscheidende Faktor beim Asyl ist halt die politische Verfolgung und nicht, ob irgendwer nett ist oder ein Arschloch ist.

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Politisch Verfolgte haben sich aber immernoch an lokale Gesetze und dürfen nicht demokratiegefährdend agieren. Im Grundgesetz steht nicht, dass Asylbeantragende und Asylberechtigte tun dürfen was sie wollen. Für alle die sich in der BRD aufhalten, gilt dass Straftaten untersagt sind und die Aufrechterhaltung des Grundgesetzes.

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*

Und für das Nichteinhalten geltenden Rechts hat der Rechtsstaat alle Arten von Sanktionen. Das Asylrecht kannst Du auch im Gefängnis wahrnehmen.

Bedenklich ist aber, die Bestrafung (und idealerweise Resozialisierung) von Straftätern einfach per Abschiebung auf andere Länder abzuwälzen, die mit der Straftat eigentlich nichts zu tun haben.

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Ist ja auch logisch: In den erstgenannten Fällen ist die Abschiebung einfach, denn es gibt Papiere und ein Land, welches die Leute auch wieder reinlässt. Im letztgenannten Fall verschwinden dann plötzlich die Papiere, die Heimatländer stellen sich quer (wer will schon Straftäter zurückhaben), oder es gibt einfach keine staatlichen Institutionen, mit denen eine Abschiebung durchführbar ist.

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