Politisch Verfolgte haben sich aber immernoch an lokale Gesetze und dürfen nicht demokratiegefährdend agieren. Im Grundgesetz steht nicht, dass Asylbeantragende und Asylberechtigte tun dürfen was sie wollen. Für alle die sich in der BRD aufhalten, gilt dass Straftaten untersagt sind und die Aufrechterhaltung des Grundgesetzes.
Und für das Nichteinhalten geltenden Rechts hat der Rechtsstaat alle Arten von Sanktionen. Das Asylrecht kannst Du auch im Gefängnis wahrnehmen.
Bedenklich ist aber, die Bestrafung (und idealerweise Resozialisierung) von Straftätern einfach per Abschiebung auf andere Länder abzuwälzen, die mit der Straftat eigentlich nichts zu tun haben.
Ehrlich gesagt, wer Angst vor Repressionen in der Heimat hat, soll nicht die Gnade des Gastlandes ausnutzen um dort Gewaltdelikte zu verüben. Asyl sollte eben nicht bedingungslos sein. Eine Abschiebung sollte rechtens sein, wenn Menschen die Freiheiten anderer missachten obwohl ihnen selber in der Heimat Repressionen drohen.
Versteh mich nicht falsch. Die überwiegende Mehrheit der Asylberechtigten bzw. Asylbeantragenden sind nicht kriminell und sind auch mehrheitlich sozialisierungsfähig. Dennoch dürfen wir besonders bei Mehrfachstraftäter zumindest halbwegs hart sein. Ein Batscher auf die Hand genügt da nicht.
wer Angst vor Repressionen in der Heimat hat, soll nicht die Gnade des Gastlandes ausnutzen
Das Asylrecht ist aber keine Gnade oder Gastfreundlichkeit, sondern ein völkerrechtlich verbrieftes Grundrecht. Aus gutem Grund. Seinen hohen Stellenwert hat das Asylrecht erst nach dem 2. Weltkrieg bekommen, denn vorher war das tatsächlich nur ein gnadenvoller Akt der Gastfreundschaft, was viele Menschen das Leben gekostet hat, weil kein Land sie auf ihrer Flucht vor den Nazis aufnehmen wollte.
bei Mehrfachstraftäter zumindest halbwegs hart sein. Ein Batscher auf die Hand genügt da nicht.
Für gefährliche Mehrfachstraftäter, die nicht resozialisierbar sind, gibt es ja auch Instrumente wie Sicherungsverwahrung.