15 points

Wenn er identifiziert wird, ja.
Die allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen (50 innerorts, 100 auf Landstraßen) gelten nur für Kraftfahrzeuge.
Aber die, die mit Schild angezeigt werden, gelten für Fahrzeuge, also auch für Radfahrer.

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Da war irgendwas, dass das Fahrzeug bauartbedingt einen geeichten Tacho benötigt, um wegen Geschwindigkeitsüberschreitung belangt werden zu können. Bei Tempo 30 ist das durchaus ein Thema.

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