4 points

Das große Problem ist hier aus meiner Sicht, dass Mofas, S-Pedelecs und Roller aus historischen Gründen regulatorisch völlig verbastelt sind. Im Endeffekt haben wir immer noch Regelungen, die damals in den 50ern im Kampf gegen jugendliche Mofabanden eingeführt wurden, die sich mittlerweile völlig überholt haben. So wurde das “Sinnlose umherfahren innerhalb geschlossener Ortschaften” eingeführt, um Gruppen migrantischer Jugendlicher auf Mofas zu bekämpfen. Und jetzt stehen wir hier in 2025, haben leistungsfähige Elektromotoren und tanzen einen Eiertanz um so Sachen wie den Gashebel bei Pedelecs. Rein logisch betrachtet ist es kackegal, ob ich meine Unterstützung dann durch leichtes Beinebewegen bekomme oder durch einen Gashebel am Lenker. Dank der regulatorischen Verfrickelung von Mofas ist es das aber nicht mehr. Ich darf auch mit einem S-Pedelec nicht über einen Waldweg fahren und einen Großteil der Wirtschaftswege nicht nutzen, was ebenso bescheuert ist. Hier könnte man mit Bürokratieabbau viel machen und dann wäre es auch nicht so dramatisch, wenn leistungsfähigere eBikes dann als S-Pedelec eingestuft würden.

permalink
report
reply
1 point

Zu Leuten die durch den Wald brettern anstatt auf Wegen zu bleiben habe ich ein durchaus gespaltenes Verhältnis.

Dennoch klingt der Rest der Bestimmung für mich okay. #Pedelecs sind eben Fahrzeuge zur #Fortbewegung und für den Alltag.

permalink
report
reply
6 points

@IrrsinnHilft @brot Wir haben doch schon eine Leistungsbschränkung auf 250 W Dauerleistung und Abschaltung des Motors, wenn man nicht mehr aktiv tritt?

permalink
report
parent
reply
1 point

Den Artikel nicht gelesen? Es geht darum, a) die aktuell gültigen Regelungen zu prüfen und b) Schlupflöcher und unklare Formulierungen im Gesetz zu beseitigen.

Man kann ohne Probleme einen Motor bauen, der 250 W Dauerleistung und mehrere KW Spitzenleistung bringt. Das Ding katapultiert den Fahrer in 1-2 Sekunden auf Maximalgeschwindigkeit (25 km/h). Und das wäre aktuell legal! Aber ist das auch sinnvoll und sicher?

Und übrigens unterliegen Radfahrern außerhalb von Ortschaften keinerlei Geschwindigkeitsbegrenzung. Das gilt ebenso für eBikes und Pedelecs, da sie Fahrrädern gleichgestellt sind. So viel zum Thema 25 km/h.

permalink
report
parent
reply
1 point

Pedelecs mit mehr als 25km/h sind nach aktueller Rechtslage als S-Pedelecs ohne gültige Betriebserlaubnis zu bewerten. Und das führen eines Fahrzeugs in diesem Zustand zieht in der Regel Strafen von 1000€+ nach sich.

permalink
report
parent
reply

Fahrrad

!fahrrad@feddit.org

Create post

Alles rund ums Fahrrad.

Technik, Verkehrswesen, Touren, was auch immer.

Community stats

  • 326

    Monthly active users

  • 414

    Posts

  • 1.2K

    Comments