Die geplante Legalisierung von Cannabis kann kommen. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Lauterbach verabschiedet. Die Neuregelungen wurden im Vorfeld vor allem von Union und Verbänden heftig kritisiert.

Das Bundeskabinett hat einem Gesetzentwurf zur Teillegalisierung des Cannabis-Anbaus und -Konsums zugestimmt. Der Entwurf von Gesundheitsminister Karl Lauterbach sieht unter anderem vor, dass der Besitz von 25 Gramm Cannabis für erwachsene Privatpersonen straffrei sein soll. Zudem können Privatpersonen mit bis zu drei Pflanzen selbst Cannabis anbauen.

In neu zu gründenden Vereinen von bis zu 500 Personen soll zudem für den privaten Konsum Cannabis angebaut werden dürfen. Die Abgabe soll für Mitglieder auf 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat beschränkt werden. Die Bundesländer entscheiden aber selbst, ob sie solche Anbaugruppen zulassen. Verkehrsminister Volker Wissing will Obergrenzen für den Konsum des Rauschmittels beim Autofahren vorlegen.

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Klingt gut. Das wichtigste aus meiner Sicht ist die Erlaubnis für den privaten Anbau und höhere Grenzwerte im Straßenverkehr. Ich habe gerade die Tag zwei Pflanzen abgeerntet und ja, ich habe mehr als 25g zu Hause. Aber die Wahrscheinlichkeit, dass ich nach der Legalisierung Probleme bekomme ist viel geringer. Auch den sozialen Aspekt sollte man nicht unterschätzen. Ich verheimliche zwar niemanden, dass ich Cannabis konsumiere, aber offen spreche ich darüber auch nicht.

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Du darfst ja auch mehr als 25g Zuhause haben. Die 25g Grenze gilt ja nur als Maximalbetrag für die Abholung im Coffeeshop.

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Sicher? https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz-entwurf.html sagt:

Jede erwachsene Person darf bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen und mit sich führen.

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Mein Fehler, liest sich echt so. Bezieht sich aber nur auf konsumfähiges Material. Wenn du also noch drei volle Pflanzen daheim stehen hast ist das nicht illegal.

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@Anamana @the_wise_wolf Jein. Schaut in den Entwurf https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/bundeskabinett-beschliesst-cannabisgesetz-pm-16-08-23.html (pdf am Seitenende)
Seite 109 / Zu § 3 (Erlaubter Besitz von Cannabis) / Zu Absatz 1: ‘Nach Absatz 1 ist Erwachsenen generell der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum erlaubt. Dies bezieht sich auf konsumfähiges getrocknetes Pflanzenmaterial. Diese Erlaubnis bezieht sich also sowohl auf den privaten Raum als auch auf ein Mitsich führen in der Öffentlichkeit.’
Nächsten Teil (Zu Absatz 2) auch lesen.

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Danke fürs recherchieren.

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