Ja, aber bei solchen Fällen sollte eine verbüßung der Strafe dann nicht in Deutschland stattfinden, wenn Abschiebung dann gleich, ist sonst Verschwendung von Platz im Gefängnis und Unserer Steuern.
Wie soll das gehen? Ein anderes Land kann rechtlich keine Leute ohne Gerichtsverfahren nach Landesrecht ins Gefängnis stecken. Lokal begangene und verurteilten Straftaten können auch nur lokal verbüßt werden.
Dann müsste man diesbezüglich mit den Ländern reden in die abgeschoben wird, muss man ja für die Abschiebung so oder so.
Luxemburg zum Beispiel benutzt deutsche Gefängnise, ich sehe keinen Grund dafür das nicht ähnlich zu machen.
Oder man übergibt die Leute die man ausweist der Justiz ihres Landes direkt, Mord bleibt Mord, das ist meines Wissens nach eigentlich überall strafbar, und so sieht es mit den meisten anderen Dingen aus wegen denen abgeschoben wird.
Luxemburg benutzt keine deutsche Gefängnisse, denn sie hat ein großes Gefängnis in Contern/Sandweiler und noch eine in Givenich. Luxemburger die in deutsche Gefängnisse sitzen sind auch in Deutschland verurteilt worden
Das stimmt so nicht. Man kann in Deutschland verurteilt werden und seine Strafe absitzen auch wenn die Tat außerhalb von Deutschland vollzogen wurde.
Dann gibt es noch den internationalen Gerichtshof, Israel die nazis verurteilen, usw.