Auch der reguläre Preis kann darunter fallen.
(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung steht
Wenn der Preis nicht durch die tatsächlichen Kosten der Herstellung und Entwicklung zzgl. eines angemessenen Gewinns gerechtfertigt ist, dann kann ein Missverhältnis aus Preis und Leistung bestehen. Ausbeutung der Zwangslage könnte insofern vorliegen, dass die Alternative ein Risiko eines schweren Verlaufs ist. Das bedeutet dann Krankenhaus, Beatmung, langfristige Folgeschäden oder Tod.
Keine Angst, der Onkel Doktor verschreibt es weiterhin, wenn es nötig ist.
Auch für das Geschäft mit den Krankenkassen könnte hier ein Verstoß gegen §138 BGB vorliegen.
Der Vermögensschaden eines Krankenhausaufenthalts mit Beatmung liegt dann schnell mal bei 1500 € pro Tag. Dazu kommen dann noch Folgeschäden, Reha usw. Darin könnte man auch eine Zwangslage sehen, weil der Schaden von mehreren Zehntausend Euro abgewogen werden muss gegen den Schaden von 1200 €.
Wenn der angemessene Preis vielleicht nur bei 100 € pro Packung liegt, dann könnte ein sittenwidriges Geschäft vorliegen. Der von der Firma festgesetzte Preis, ist einfach nicht deswegen legitim, weil die Firma das sagt. Es kommt auf die Umstände an. Sonst wäre jede Preisbildung von Firmen immer legitim, und der Paragraph, sowie der Wuchertatbestand im StGB wären überflüssig.
Vermögensschaden
Welcher Vermögensschaden?
der angemessene Preis
Woher kennst du den angemessenen Preis?
Der von der Firma festgesetzte Preis, ist einfach nicht deswegen legitim, weil die Firma das sagt.
Richtig. Deswegen wird der endgültige Preis ja auch mit dem GKV-Spitzenverband verhandelt.
Sonst wäre jede Preisbildung von Firmen immer legitim, und der Paragraph, sowie der Wuchertatbestand im StGB wären überflüssig.
Nein. Schließlich geht es nicht um die Preisbildung von Firmen, sondern um das ausgehandelte Geschäft.