Vermögensschaden
Welcher Vermögensschaden?
der angemessene Preis
Woher kennst du den angemessenen Preis?
Der von der Firma festgesetzte Preis, ist einfach nicht deswegen legitim, weil die Firma das sagt.
Richtig. Deswegen wird der endgültige Preis ja auch mit dem GKV-Spitzenverband verhandelt.
Sonst wäre jede Preisbildung von Firmen immer legitim, und der Paragraph, sowie der Wuchertatbestand im StGB wären überflüssig.
Nein. Schließlich geht es nicht um die Preisbildung von Firmen, sondern um das ausgehandelte Geschäft.
Welcher Vermögensschaden?
Die Kosten der Behandlung
Woher kennst du den angemessenen Preis?
habe ich doch schon geschrieben. Kosten der Herstellung+Kosten der Entwicklung+angemessenen Gewinn.
Nein. Schließlich geht es nicht um die Preisbildung von Firmen, sondern um das ausgehandelte Geschäft.
Und genau dieses Geschäft könnte Sittenwidrig sein, wie im §138 beschrieben. Hier kann sich auch kein Preis am Markt bilden, weil die Pfizer noch die alleinigen Rechte hält. Damit kommt der Preisfindung mit einem Monopolisten eine besondere Bedeutung zu.
https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/apotheken-medikamente-paxlovid-100.html
Vergleicht man den Preis, den vermutlich der Bund bezahlt hat, um eine kostengünstige Abgabe zu ermöglichen, mit dem Preis jetzt, dann sind das 650 vs. 1150 €. Also ein Preisanstieg um 77%.
Die Kosten der Behandlung
Dass Behandlung Geld kostet, ist ein Schaden?
habe ich doch schon geschrieben. Kosten der Herstellung+Kosten der Entwicklung+angemessenen Gewinn.
Dann frag doch mal den Hersteller, wieviel ihn die Entwicklung gekostet hat.
Und genau dieses Geschäft könnte Sittenwidrig sein, wie im §138 beschrieben. Hier kann sich auch kein Preis am Markt bilden, weil die Pfizer noch die alleinigen Rechte hält. Damit kommt der Preisfindung mit einem Monopolisten eine besondere Bedeutung zu.
Du scheinst das gesamte Patenrecht für sittenwidrig zu halten und vergisst, dass damit ein Marktversagen verhindert wird. Denn niemand würde derart viel Energie in die Forschung und Entwicklung stecken, wenn er keinen Profit damit machen könnte. Wenn es also nach dir ginge, hätten wir gar kein Pavloxid.
Dass Behandlung Geld kostet, ist ein Schaden?
Ja natürlich. Wenn Behandlung A 200 € kostet und Behandlung B 20.000 €, wobei beide das gleiche Ergebnis erzielen, Dann entsteht aus Behandlung B ein Schaden von 19.800 €. Und wenn man Behandlung A deswegen für 1.200 € verkauft, unter Ausnutzung der Gefahr von dem Schaden von 19.800 € dann kann das Ausnutzen einer Zwangslage darstellen.
Damit sind wir wieder bei dem Thema, dass ich den Eindruck in Diskussionen mit dir habe, dass du grundlegende Rechtsbegriffe und Konzepte noch nicht richtig kennst.