Nachtrag zu dem Thema von vorgestern
Dürfen Privatpersonen auf ihrem Grundstück für eine Geschwindigkeitsbegrenzung werben? Mehrere Bürger wollten dieses Recht vor Gericht erstreiten - aber zunächst ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht Freiburg wies die Klagen ab.
Es gibt ja auch farbenblinde Menschen, daher sollte Farbe nicht das einzige Unterscheidungsmerkmal sein. Wäre ja nicht schlimm aus dem Kreis einfach ein Quadrat zu machen, oder?
Ist aber absolut Usus, dass Firmen bis auf die Farbe 1:1 mit der StVO identische Schilder aufstellen um auf dem Werksgelände den Verkehr zu regeln.