"Vor zweieinhalb Jahren, im September 2020, gab es schon einmal Razzien bei dem Mann. Damals fanden die Ermittler 250 Waffen, diese wurden dem Verdächtigen in der Zwischenzeit teilweise wieder zurückgegeben. Laut Emily Weede, Bürgermeisterin der zuständigen Gemeinde Seevetal, sah es zunächst so aus, als hätte der Mann sämtlich Waffen legal besessen. Er konnte Waffenschein und Waffenbesitzkarten vorweisen. Lediglich bei einer Zahl von Waffen im einstelligen Bereich gab es Unregelmäßigkeiten. Hierzu gab es ein Ermittlungsverfahren, dass gegen die Zahlung einer Geldstrafe eingestellt wurde. Erst im März dieses Jahres haben Nachforschungen dann ergeben, dass es bei dem Mann eklatante Verstöße gegen das Waffengesetz gibt, unter anderem gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Deswegen durchsuchten die Ermittler Mitte Juni erneut das Wohnhaus des Mannes. […] Schon bei den ersten Razzien sind bei dem Mann Nazi-Devotionalien gefunden worden. Wenn er die nicht öffentlich zeige, sei das aber keine Straftat und spiele damit auch keine Rolle bei der Entscheidung, ob jemand Waffen besitzen darf oder nicht, teilte der Landkreis Harburg dem NDR in Niedersachsen mit. "

Fettschrift von mir. Artikel ist eine gute Woche alt, aber trotzdem: wtf?

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Schon bei den ersten Razzien sind bei dem Mann Nazi-Devotionalien gefunden worden. Wenn er die nicht öffentlich zeige, sei das aber keine Straftat

Ich sehe das Problem genau an dieser Stelle. Es gibt scheinbar keine rechtliche Grundlage, um einem rechten Spinner sein dickes Waffenlager abzunehmen.

Sowas führt am Ende nur wieder zu “Wie konnte das passieren”-Reaktionen, wenn der dann mal mit seinen Waffen freidreht.

Aber Linksextremismus ist das Problem in Deutschland, klar…

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https://www.welt.de/debatte/kommentare/plus246246244/Elterngeld-Wir-sollten-lieber-beim-Kampf-gegen-Rechts-kuerzen.html

Ich weiß Springer-Drecksblatt, aber man kann nicht aufhören aufzuzeigen wer in der CDU ist.

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Hier haben die Richter aber offensichtlich in ihrem Ermessensspielraum bewusst so entschieden. Grundlage für das Recht Waffen zu besitzen ist die Zuverlässigkeit nach § 5 Waffengesetz

Dazu gehören unter anderem:

(2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, … 3. Bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie in den letzten fünf Jahren

Bestrebungen einzeln verfolgt haben, die *aa) gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind,

  • bb) gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind oder *cc) durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,
  • b) Mitglied in einer Vereinigung waren, die solche Bestrebungen verfolgt oder verfolgt hat, oder
  • c) eine solche Vereinigung unterstützt haben,

Wer Nazidevotionalien verehrt und massenhaft Waffen und Munition hortet bietet aus meiner Sicht Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen, dass sie Bestrebungen gegen die verfassungsgemäße Ordnung verfolgen.

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