Und die Täter können quasi darauf vertrauen dafür nicht belangt zu werden:
Der vorsätzliche Abschuss eines Wolfes ist in Deutschland eine Straftat und wird mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet. Finden die Tierpathologen bei der Untersuchung im Computertomografen etwas, geben sie die Bilder und Kugelteile an die Staatsanwaltschaft weiter. Eine Verurteilung habe es seines Wissens daraufhin aber noch nicht gegeben, erklärt Hofer. »Es gibt in Deutschland auch nur wenige Schwerpunkt-Ermittlungseinheiten gegen Umweltkriminalität.«
In gewissen Kreisen von Jägern scheint der Hang zur “Selbstjustiz” vorhanden zu sein, wenn diese finden, dass ein Tier (Wolf, Luchs, Greifvögel) nicht in “ihr” Revier gehört.