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Die Schülerinnen und Schüler mussten den Prüfungsraum nicht verlassen

Moment. Heißt das, dass die Schüler*innen während eines Alarms, bei dem nicht sofort klar war, dass es sich um einen Fehlalarm handelt, nicht das Gebäude verließen?
Kenne ich das als einziges komplett anders?

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Das scheint dort “speziell” zu sein. Auch wenn im Text steht, dass keine Gefahrenlage erkennbar war (und es auch schon vor nicht allzu langer Zeit einen Fehlalarm gegeben hat), eigentlich sollen Lehrkräfte ihre Klassen im Falle eines Alarms unverzüglich ruhig und geordnet nach draußen geleiten. Um die “mangelnde Gefahrenlage” einzuschätzen, müsste ja erstmal jemand nachsehen und dann Meldung machen.

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Bei uns gab es auch einen Feueralarm (ein 8.(?)-Klässler hat die Anweisung im Chemiunterricht völlig missachtet und eine Rauchwolke unter einem Rauchmelder verursacht). Meines Wissens hat die Prüfungsaufsicht davon nach wenigen Minuten mitbekommen (währenddessen weitergeschrieben wurde) und es wurden 15 Minuten Zusatzzeit - aka solange die Feuermeldedurchsage lief - gewährt.

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“nach wenigen Minuten” soll aber eigentlich das Gebäude schon geräumt sein.

Das ist so typisches Abstumpfen. “War noch nie was bei 'nem Alarm, dafür jetzt den Stress das Abitur zu unterbrechen machen wir nicht”

Bis dann eine Abiturklasse halb tot ist, dann wieder “wie konnte das passieren? Die Politik muss handeln”. Dann erlässt die Politik irgendwelche sinnlosen Messerverbote und niemand darf mehr ne Gabel im Rucksack haben oder so.

Ich meine, ist aufwändig, I know, aber dann stellt man halt an Prüfungstagen ‘Aufpasser’ an die Alarmknöpfe. Sind dann wie Wahlhelfer, irgendwelche Senioren oder Studis, die dann ne Aufwandsentschädigung und n Kaffee bekommen. Alles besser als Alarme zu ignorieren.

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Ignoriert wurde es nicht, zudem der Prüfungsraum ca. 10 Meter von einem ebenerdigen Ausgang entfernt lag. Die Evakuation hätte höchstens eine Minute gedauert, das Risiko war also akzeptabel.

Auf einer Risikomatrix wären wir im gelben Bereich: Praktisch unmögliche Schadenswahrscheinlichkeit mit kritischem Schadensausmaß. Wäre der Prüfungsraum z.B. m dritten Stock, wäre die Schadenswahrscheinlichkeit durch die längere Evakuationsdauer höher und somit das Risiko, die Evakuation zu verzögern, inakzeptabel.

Aufpasser an Feueralarmknöpfen hätten in diesem Fall ja auch nichts gebracht.

Ich fand es relativ harmlos, da sehr schnell klar war, dass es sich um einen Fehlalarm hielte. Gäbe es Restunklarheit, auch nach wenigen Minuten, so hätte der Raum evakuiert werden müssen.

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Kann unter Umständen klüger sein. Ich kenne aber die Umstände nicht.

Beispiel: Treppenhaus verraucht - da bleibt man wo man ist. Je nachdem wie die baulichen Bedingungen sind, also wenn der Prüfungsraum zum Beispiel in einem angeschlossenem Nebengebäude mit eigenem Notausgang ist, ist das durchaus vertretbar, wenn keine direkte Gefahr wahrnehmbar ist.

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Oder Erdgeschoss mit Fenstern nach draußen. Da kann man im Grunde sitzen bleiben, bis die Tür durchgebrannt ist. 😀

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Ich fänd’ das jetzt auch nicht so toll, zu warten, bis das ganze Gebäude in Vollbrand steht, nur um dann beim Rausklettern von einem Stück Fassade erschlagen zu werden.

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Es gehen alle raus zum Sammeplatz. Allein schon damit geguckt werden kann, ob wer fehlt und gerettet werden muss. Es wird auch kaum ein Lehrer die Kompetenz und Haftpflichtversicherung haben, um “sieht sicher genug aus, lass mal weitermachen” zu entscheiden.

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