Laut den auf Wikipedia erläuterten relevanten Paragraphen des Straßenverkehrsgesetzes, können wiederholte Verstöße gegen die StVO sehr wohl zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen:
§ 3(1) StVG
Erweist sich jemand als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen, so hat ihm die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen.
§ 4(2) StVG
Geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat.