Auch die Grillzeit, das Dönermesser (Edelstahl, ca. 55 cm lang, oder ein mechanisches Messer) sowie die Dicke der Fleischstreifen (3 bis 5 mm bei Rind-/Lamm-Döner; 1-2 cm bei Hühnerfleisch) werden reglementiert.
Der Gerät® wäre als elektrisches Messer nicht mehr zulässig. Verstanden. Wobei ich die Bezeichnung “mechanisches Messer” komisch finde. Bei der Gerät® ist es ja letztendlich auch ein mechanisches Messer und kein Plasma- oder Laserstrahl. Der Gerät® mit dem Kurbelantrieb aus Opas Brustleiter wäre dann wieder mechanisch oder was?
Also, das war bloß eine Mutmaßung, dass es da um Der Gerät und Mini-Kettensägen und ähnliches geht.
Ich glaub schon, dass das gemeint ist, finde nur die Formulierung seltsam.
Im Originaltext steht:
Während die Oberfläche gegart wird, wird der „Döner“-Block so gedreht, dass rohe Teile der Hitze zugewandt sind. In der Zwischenzeit werden gegarte Teile von oben nach unten mit einem Edelstahlmesser, bekannt als Dönermesser (Länge ca. 55 cm), oder einer mechanischen Vorrichtung in 3 bis 5 mm dicken Streifen abgeschnitten.
Eine “mechanische Vorrichtung” kann m.E.n. so ziemlich alles sein, auch der Gerät®.