Hatte ich hier noch nicht gesehen, aber hat am Wochenende Welle geschlagen. Die Inhalte sind so weit, so gewöhnlich mittlerweile. Interessanter ist, wer hier spricht.
Wenn Leute zu uns kommen und sich Scheisse benehmen und eventuell sogar Straftaten begehen, dann sollen die auch kein Gastrecht genießen.
Man darf sich seine Gäste aussuchen. Ob sie nun Schutz suchen oder Arbeit.
Finde es interessant, dass immer vom Gastrecht gesprochen wird. Sowas gibt es nämlich gar nicht.
Im Gegensatz zum Asylrecht und das macht Dinge halt kompliziert. Da haben Menschen halt richtige Ansprüche.
Und auch bei Abschiebungen haben Leute halt Rechte, zB dass man nicht in Länder abgeschoben werden kann wo einem Tod, Folter oder politische Verfolgung drohen.
Wer da Änderungen will damit mehr abgeschoben werden kann solle mMn auch mal konkret sagen, welche Rechte Menschen seiner Meinung nach nicht mehr haben sollen.
Stimmt, es gibt kein Gastrecht. Eher Gastpflichten. Darunter verstehe ich zB die Akzeptanz der Gleichberechtigung der Frauen, körperliche Unversehrtheit von Minderjährigen (Beschneidung), Akzeptanz des deutschen Staates und der Gesetze.
Asylrecht ist schwierig ja. Was macht man denn mit Leuten, die Asyl bekommen und dann hier Amok laufen? Was macht man mit Leuten, die Asyl bekommen und sich nicht an die Gastpflichten halten? Alles egal, weil in Ihrem Heimatland ist ja sonst der Tod? Muss man das dann hier aushalten? Dürfen die hier jemanden umbringen und keine Konsequenzen fürchten, weil Asyl? Das wäre ja fast ein Diplomatenstatus.
Und was ist mit Leuten, die kein Asyl bekommen und deren Heimatland nicht so sicher ist? Auch egal? Dann ist es faktisch ja egal, ob du Asyl bekommst oder nicht. Hauptsache im Land sein. Verkappte Arbeitsmigration unter dem Deckmantel Asyl. Ist das fair gegenüber richtigen Asylsuchenden? Die die wirklichen Schutz brauchen?
Was ist mit Arbeitsmigration? Du sagst das Zauberwort Asyl an der Grenze und dann bist du drinnen. Egal, ob du Schutz brauchst oder Arbeit suchst. Kein Pass, keine Chance zurück geschickt zu werden. Bingo. Dann darfst du aber plötzlich nicht arbeiten. Alles anders als gedacht. Die Leute behandeln dich wie Dreck, die Umgebung ist Scheisse. Du hast Schulden und Verantwortung zuhause im Heimatland. Bist in nem reichen Land und darfst nicht legal arbeiten. Da wird man fast schon in die Kriminalität gezwungen. Gescheitertes Leben vorgezeichnet.
Warum kriegen wir das nicht hin, die Arbeitmigration geregelt zu organisieren? So wie andere Länder? Dann können die hier arbeiten, weil die auch Fähigkeiten haben, die gebraucht werden. Haben einen Job, soziale Kontakte, Wohnung, etc. aber nein, in Deutschland läuft das immer unter dem Deckmantel Asyl und führt auf allen Seiten für Frustrationen und Enttäuschung.
Stimmt, es gibt kein Gastrecht. Eher Gastpflichten.
Nein, die gibt es auch nicht.
Was es gibt, ist das Gesetz und an das müssen sich alle halten, vom Einwanderer zum Politiker.
Dazu zählen halt nicht nur behördliche Vorgaben und Anforderungen sondern auch das Grundgesetz, die europäischen Verträge und internationales Menschenrecht.
Dürfen die hier jemanden umbringen und keine Konsequenzen fürchten, weil Asyl?
Wenn wir doch nur sowas hätten wie Gesetze, die Strafen für Verbrechen vorgeben. Ach haben wir ja.
Was wir nicht haben, weil es das Grundgesetz verbietet, ist die Todesstrafe.
Und was ist mit Leuten, die kein Asyl bekommen und deren Heimatland nicht so sicher ist?
Gute Frage, ja was ist mit denen? Was ist die Konsequenz, die du aus deinen Fragen und Überlegungen ziehst?
Was, in deinem Land herrscht Krieg? Tut mir leid kleines Kind, das ist kein Asylgrund, zurück an die Front mit dir.
Klar, das Argument ist immer, “wir können nicht jeden aufnehmen”. Meinetwegen, so kann man argumentieren. Aber dann sollte man auch den Schneid haben seine Forderungen bis zur letzten Konsequenz auszuformulieren und fordern, dass diese Menschen zurück in Kriege, Seuchen, Hungersnöte geschickt werden.
Du hast Schulden und Verantwortung zuhause im Heimatland. Bist in nem reichen Land und darfst nicht legal arbeiten. Da wird man fast schon in die Kriminalität gezwungen. Gescheitertes Leben vorgezeichnet.
Ja, das ist ein Riesenproblem. Klingt jetzt aber eher wie ein Argument für Arbeitserlaubnis und Eingliederungsmaßnahmen.
Warum kriegen wir das nicht hin, die Arbeitmigration geregelt zu organisieren? […] in Deutschland läuft das immer unter dem Deckmantel Asyl
Also zunächst mal hast du ja selbst erwähnt, dass die keine Arbeitserlaubnis haben, das mit der Arbeitsmigration unter dem Deckmantel Asyl hast also schon selbst widerlegt.
Ansonsten hat Deutschland ja Programme um Arbeiter anzuwerben.
Warum funktionieren die nicht? Weil Deutschland nicht besonders attraktiv ist.
Die Löhne sind unbedingt kompetitiv, die Abgaben hoch, die Willkommenskultur naja und selbst konservative Politiker haben erkannt, dass die bürokratischen Anforderungen gerade bei den gesuchten Jobs immer noch zu restriktiv sind.
Ich weiß nicht recht worauf du hinaus willst. Ich vermute, es geht dir vornehmlich darum Recht zu haben. So eine Wortklauberei. Weia.
Ich scheiße meinem Gastgeber nicht auf den Tisch, wenn ich zum Essen eingeladen bin. Verboten ist es per Gesetz nicht. Ich muss auch nicht den Keller putzen, wenn mein Gastgeber das verlangt. Dazu gibt es auch kein Gesetz. Nenn es jetzt wie du willst. Du wirst sicherlich das passende Wort dafür finden.
Auf den Rest gehe ich nicht mehr ein. Das ist ja das selbe „Diskussionsschema“. Es geht dir nur darum zu Widersprechen, nicht zu verstehen oder zu diskutieren. Ist mir zu müßig und führt auch zu nichts. Ich mach es kurz: Ja du hast Recht
Finde es interessant, dass immer vom Gastrecht gesprochen wird. Sowas gibt es nämlich gar nicht. Im Gegensatz zum Asylrecht und das macht Dinge halt kompliziert.
Das stimmt. Weil es aber neulich schon eine ähnliche Diskussion gab, lege mir folgenden Hinweis bitte nicht böswillig aus, der mich damals selber ziemlich überrascht hat:
In der Allgemeinen Erklärung für Menschenrechte wird genaugenommen gar kein tatsächliches “Recht auf Asyl” iSv “Recht, Asyl zu bekommen” eingeräumt, sondern nur das etwas merkwürdige “Recht, das gewährte Asyl zu genießen”. Bei der ursprünglich angedachten “harten” Formulierung, tatsächlich ein “Recht auf Asyl” einzuräumen, haben die Staaten nicht mitgemacht. Außerdem haben sie sich die Hintertür eingebaut, dass dieses Recht aufgrund von Verbrechen aberkannt werden kann.
In Deutschland geht das Grundgesetz einerseits weiter und räumt politisch Verfolgten tatsächlich “hart” Asylrecht ein. Andererseits räumen wir uns mit Absatz 2 quasi den Ultimativ-Joker ein, der es uns technisch ermöglichen würde, nahezu jeden abzuweisen. Weil auf dieses Recht auf Asyl kann sich nicht berufen, wer aus einem sicheren Drittstaat der EU oder bspw. dem Schengenraum einreist. Also alle Länder, die uns umgeben. Lediglich die Einreise per Flugzeug oder Schiff würde da nicht drunterfallen und das macht allenfalls ein verschwindend geringer Teil.
Die Argumentation mit dem Recht ist also bei weitem nicht so wasserdicht, wie man vielleicht denkt. Der rechtliche Rahmen würde im Zweifel eine noch viel restriktivere Auslegung hergeben, wenn es eine entsprechende Regierung gerne so haben möchte. Das finde ich ganz gut im Hinterkopf zu behalten.
Weil auf dieses Recht auf Asyl kann sich nicht berufen, wer aus einem sicheren Drittstaat der EU oder bspw. dem Schengenraum einreist.
Ja, die Dublin Kriterien, praktisch für uns, blöd für die Grenzländer aber das wäre eine politische Diskussion.
Nur muss für solche Abschiebungen vorher immer noch geprüft werden, wer das ist und woher er kommt. Und das Einreiseland muss auch mitspielen. Tatsächlich scheitern wohl viele Abschiebungen schlicht an der Abstimmung zw. Deutschland und Zielland.
Bei all dem gelten aber halt weiterhin Regeln. Und ob die Auslegung entsprechender Regierungen mit Grundgesetz und Europarecht konform ist entscheidet im Zweifelsfall das Verfassungsgericht.
Nur muss für solche Abschiebungen vorher immer noch geprüft werden, wer das ist und woher er kommt. Und das Einreiseland muss auch mitspielen.
In diesem Fall nicht. Da die Person an einer unserer Landesgrenzen automatisch aus einem sicheren Drittstaat einreisen würde, fällt sie direkt unter Art.16a Abs.2. Eine Einreise und eine Prüfung fände überhaupt nicht statt, folglich auch keine Abschiebung, sondern direkt eine Abweisung an der Grenze. So verstehe ich jedenfalls den Wortlaut, freue mich aber über andere Interpretationen.