Bin über diesen Flug gestolpert, als ich nachschauen wollte, welche Jets gerade über mich hinweg donnern. Leider sind sie ohne Transponder unterwegs.

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Wir reden doch gerade von einem Täter, der in Deutschland Taten begangen hat, oder hab ich was übersehen?

Dafür hat doch Deutschland die Jurisdiktion und das stärkste Interesse an Strafverfolgung. Du schreibst ja selbst, dass es die Gesellschaft schützt, wenn wir die Person inhaftieren. Wer sollte das sonst tun?

Mir ist klar, dass viele das Gastrecht verwirkt sehen, wenn jemand kriminell ist. Ich frage mich, warum das so sein muss. Die Strafe soll die Tat wieder gutmachen. Nach der Haft ist somit im juristischen Sinne alles abgehandelt.

Ist es dann nicht eine weitere faktische Strafe, die Person auch noch abzuschieben? Wie lässt sich das mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 GG in Einklang bringen? Nach meinem Gefühl klingt dieser Reflex sehr nach “dem Ausländer müssen wir es jetzt aber richtig zeigen, weil er Ausländer ist”.

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Du schreibst ja selbst, dass es die Gesellschaft schützt, wenn wir die Person inhaftieren.

Ja, aber ich schreibe weiter, dass in einem Fall wie diesem die Bevölkerung auch durch eine Abschiebung geschützt werden kann. Die Regierung ist primär ihrer Bevölkerung ggü. rechenschaftspflichtig. Diese darf erwarten, dass die Regierung diesen Schutz auf die schnellste und günstigste Art sicherstellt: hier die Abschiebung.

Mir ist klar, dass viele das Gastrecht verwirkt sehen, wenn jemand kriminell ist.

Das geben die Genfer Konventionen (§33 Abs.2) her. Das Gastland darf ausweisen, wer eine Gefahr für Sicherheit oder Allgemeinheit des Landes darstellt.

“Dem Ausländer” wird es auch nicht “richtig gezeigt, weil er Ausländer ist”, sondern er verliert durch seine Taten Privilegien, die erst mal allen zustehen. So wie du bspw. mit einer Haftstrafe dein Freiheitsprivileg verlierst.

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“Dem Ausländer” wird es auch nicht “richtig gezeigt, weil er Ausländer ist”, sondern er verliert durch seine Taten Privilegien, die erst mal allen zustehen. So wie du bspw. mit einer Haftstrafe dein Freiheitsprivileg verlierst.

Das ist ja gerade mein Punkt. Wir bestrafen die Person für ihre Tat mit einer Haftstrafe. Danach schieben wir sie ab. Also halt nur, wenn sie nicht hier geboren ist. Wie kann man das argumentativ rechtfertigen?

Warum verliert ein Mensch zwei Rechte (Bleiberecht, Freiheitsrecht), während der andere Mensch für die gleiche Tat nur eins verliert (Freiheitsrecht)?

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Wie kann man das argumentativ rechtfertigen?

Indem man es als einen Prozess betrachtet. Diese Person verliert sowohl Freiheitsrecht als auch Bleiberecht, allerdings mit zeitlich versetzter Auswirkung durch die Haft.

Ich sehe auch keinen Widerspruch darin, für eine Sache zwei Dinge zu verlieren. Du kannst beispielsweise sowohl dein Freiheitsprivileg als auch dein Privileg/Recht zum Führen eines Fahrzeuges verlieren. Oder Waffenschein. Und zwar ohne, dass du dein Fahrzeug oder deine Waffe benutzt hast. Einfach, weil du dann als unzuverlässig giltst.

Der Deutsche kann sein Bleiberecht nicht verlieren, weil er keines hat. Er fällt als Inländer nicht in den Wirkbereich des entsprechenden Gesetzes.

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Deine Argumentation ergibt nur Sinn, wenn wir über Leute reden bei denen eine Notwendigkeit für Sicherheitsverwahrung auf unbestimmte Zeit festgestellt wurde. Wenn das nicht passiert ist, dann gibt es keine Grundlage dafür den Schutz der Bevölkerung als Begründung für eine Abschiebung heranzuziehen.

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Nein, das gilt beispielsweise auch für Gefährder. Keiner der Personen an Bord hatte ein Bleiberecht.

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