Bin über diesen Flug gestolpert, als ich nachschauen wollte, welche Jets gerade über mich hinweg donnern. Leider sind sie ohne Transponder unterwegs.
Du hast jetzt ein weiteres Mal beschrieben, wie die Ungleichbehandlung aussieht und einfach behauptet, es sei keine. Statt sie zu rechtfertigen.
Dein Beispiel mit dem Führerschein oder Waffenschein ist dazu ungeeignet. Eine solche Nebenfolge kann man wegen besonderer Gefährlichkeit rechtfertigen, denn nur Menschen mit Waffe oder Kfz können andere auf diese spezifische Art gefährden. Noch dazu gibt es diese Nebenfolge nicht einfach so, sondern weil gerade eine spezielle mit dem Führerschein in Verbindung stehende Tat die Gefährlichkeit begründet. Damit sind die Beispiele in Vergleich zu Menschen ohne diese Scheine ungleich und dürfen oder müssen auch ungleich behandelt werden.
Wenn zwei Menschen andere Menschen töten und beide bestraft werden, aber nur einer abgeschoben wird, ist das eine Ungleichbehandlung von Gleichem. Diese müsste man rechtfertigen. Ich frage ein weiteres Mal, wie das geht?
Du kannst dich auch nicht einfach darauf zurückziehen, dass die Abschiebung nach Bestrafung “juristisch” sei. Das ersetzt keine Begründung, weil Gesetze von Menschen gemacht werden und auch rechtswidrig sein können. Das entscheidet das BVerfG ja auch regelmäßig. Ich bleibe dabei, dass die Rechtfertigung dafür bestenfalls auf wackeligen Beinen steht.
Du hast jetzt ein weiteres Mal beschrieben, wie die Ungleichbehandlung aussieht und einfach behauptet, es sei keine.
Du bist der Meinung, es läge eine Ungleichbehandlung vor. Ich nicht - und habe probiert, dir meine Sichtweise zu erklären. Ich kann nicht rechtfertigen, was in meinen Augen nicht ist.
denn nur Menschen mit Waffe oder Kfz können andere auf diese spezifische Art gefährden.
Du kannst auch für BtMG-Vergehen den Führerschein verlieren. Obwohl du gar nicht im Straßenverkehr teilgenommen hast oder es jemals vorhattest. Es können da für manche, wie bspw Lehrer, sogar berufliche Konsequenzen drohen, für andere nicht. Wäre das dann nicht auch ungleich?
Aber selbst wenn man den Fokus nur auf den Unterschied Aus-/Inländer setzt: folgt man deiner Argumentation, müsste man in der Konsequenz jegliche Gesetze, die einen herkunftsbezogenen Unterschied machen zwischen Personengruppen als diskriminierend bezeichnen und sie auf den von dir behaupteten wackeligen Beinen sehen. Das beträfe das gesamte Asylsystem, aber auch alle Gesetze, die den Staatsbürger betreffen. Ich hoffe, wir sind uns einig, wie unrealistisch das wäre?
Es ist mir absolut rätselhaft, wie man die Ungleichbehandlung in dem Fall verneinen kann. Dazu fällt mir dann auch wirklich nichts mehr ein.
Ob sich diese doch irgendwie rechtfertigen lässt, wäre ja eine diskutierbare Anschlussfrage. Aber dazu kommt ja nichts.
Zum BtmG kann ich wenig beitragen. Dass man wegen jedem Cannabis-Konsum Probleme mit der Fahrerlaubnis bekommen konnte, finde ich von außen betrachtet ebenfalls schwierig. Aber es gibt keine Gleichheit im Unrecht, daraus folgt fürs Asylrecht also absolut gar nichts.
Das beträfe das gesamte Asylsystem, aber auch alle Gesetze, die den Staatsbürger betreffen. Ich hoffe, wir sind uns einig, wie unrealistisch das wäre?
Auch hier hätten die Profs in der Uni einfach dran geschrieben: Der Verweis auf die herrschende Meinung ersetzt keine Argumentation.
Trotzdem danke fürs diskutieren ohne beleidigen. 😊
Es ist mir absolut rätselhaft, wie man die Ungleichbehandlung in dem Fall verneinen kann. Dazu fällt mir dann auch wirklich nichts mehr ein.
In meinen Augen machst du bei der Sache einen Denkfehler. Eine nach Art. 3 GG zu ahnende Ungleichbehandlung läge vor, wenn zwei Leute für die gleiche Tat nach dem gleichen Gesetz (bspw. StGB) aufgrund ihrer Herkunft unterschiedlich verurteilt würden. Extremes Beispiel: der Deutsche kriegt einen Freispruch, der Ausländer lebenslang. Nur hier würdest du tatsächlich aus dem gleichen Normadressatenkreis vergleichen.
Der Fakt, dass der eine durch seine Eigenschaft als Asylbewerber gleichzeitig auch noch Normadressat jener entsprechenden Gesetze ist, ist für mich keine Ungleichbehandlung. Für dich? Aus diesen Gesetzen folgt ihm für die Tat ebenfalls eine Konsequenz, nämlich der Verlust des zuvor augrund dieses Gesetzes verliehenen Bleiberechts. Wenn du der Meinung bist, das wäre eine Ungleichbehandlung, müsstest du logischerweise die Ungleichbehandlung für die gesamte Wirkungsdauer des Gesetzes sehen und nicht erst in dem Moment der Abschiebung. Schließlich fällt der Ausländer ab Tag 1 unter dieses Gesetz, der Deutsche jedoch nicht. Die Ungleichbehandlung läge also die gesamte Zeit vor.
Das ist für mich der Denkfehler. Art. 3 GG soll vor Willkür des Gesetzes schützen, die ist hier jedoch nicht gegeben. Da dort, wo die Fälle gleich sind, gleich geurteilt wird.
Und wenn selbst das dich nicht überzeugt: unter Stichworten wie der Katzenstein-Formel findest du, dass aus Art. 3 GG nicht mal ein komplettes Verbot der Ungleichbehandlung erwächst, sondern eine sachliche Begründung dieser erfordert. Denn wie gesagt, verhindert werden soll die Willkür. Hier steht dazu schon eine Menge.