Bin über diesen Flug gestolpert, als ich nachschauen wollte, welche Jets gerade über mich hinweg donnern. Leider sind sie ohne Transponder unterwegs.
OK wow. Die Todesstrafe ist in Deutschland aus gutem Grund verboten, mit der Menschenwürde wäre sie unvereinbar. Welchen Vorteil hat die Welt, wenn wir einen solchen Menschen einfach abschieben, statt ihn in Deutschland nach einem rechtsstaatlichen Verfahren zu verurteilen und zu bestrafen? Und wie rechtfertigen wir, dass dieser Mensch nun einfach Menschen im Ausland gefährdet?
Die Abgeschobenen müssen einen Großteil ihrer Strafe abgesessen haben. Straftäter aus Deutschland werden sich nach verbüßen ihrer Haft in einem anderen Land dort danach auch keine Aufenthaltsgenehmigung mehr bekommen, oder?
Ich finde es nicht schlimm, dass wer schlimme Straftaten begeht dadurch sein Recht auf Asyl verwirkt.
@DetektivEdgar @Loui
So funktionieren Menschenrechte aber nicht. Die kann man nicht verwirken, egal was man tut. Die kann man nicht mal für sich selbst verneinen. So sind sie gedacht. Und Recht auf Asyl ist Menschenrecht (Artikel 14 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte)
Hast du mich richtig markiert? Genau darum ging es mir. Ich hätte es klarer ausdrücken können, aber wollte diesem Feindstrafrecht-Gerede von Hinrichtung entgegen treten. Der Universalimus der Menschenrechte scheint einigen hier recht fremd zu sein.
Ich finde es nicht schlimm, dass wer schlimme Straftaten begeht dadurch sein Recht auf Asyl verwirkt.
Das sehen viele so. Je länger ich darüber nachdenke, desto weniger verstehe ich die juristische Rechtfertigung dafür. Wie funktioniert Resozialisierung in diesem Kontext?
Welchen Vorteil hat die Welt, wenn wir einen solchen Menschen einfach abschieben, statt ihn in Deutschland nach einem rechtsstaatlichen Verfahren zu verurteilen und zu bestrafen? Und wie rechtfertigen wir, dass dieser Mensch nun einfach Menschen im Ausland gefährdet?
Die deutsche Regierung regiert Deutschland und nicht die Welt. Folglich ist sie dem Schutz Deutschlands verpflichtet und nicht der Bestrafung eines Straftäters, der nicht in ihren Aufgabenbereich fällt. Was wir davon haben? Ein Straftäter wird nicht zuletzt ins Gefängnis gesteckt, um die Bevölkerung vor ihm zu schützen. Bei einem Straftäter, der sich durch seine Taten sein Aufenthaltsrecht verwirkt, kann dieser Schutz der Bevölkerung schneller/günstiger durch Abschiebung erreicht werden. Von der erwünschten abschreckenden Wirkung, wie bei allen Strafen, mal ganz abgesehen.
Wir reden doch gerade von einem Täter, der in Deutschland Taten begangen hat, oder hab ich was übersehen?
Dafür hat doch Deutschland die Jurisdiktion und das stärkste Interesse an Strafverfolgung. Du schreibst ja selbst, dass es die Gesellschaft schützt, wenn wir die Person inhaftieren. Wer sollte das sonst tun?
Mir ist klar, dass viele das Gastrecht verwirkt sehen, wenn jemand kriminell ist. Ich frage mich, warum das so sein muss. Die Strafe soll die Tat wieder gutmachen. Nach der Haft ist somit im juristischen Sinne alles abgehandelt.
Ist es dann nicht eine weitere faktische Strafe, die Person auch noch abzuschieben? Wie lässt sich das mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 GG in Einklang bringen? Nach meinem Gefühl klingt dieser Reflex sehr nach “dem Ausländer müssen wir es jetzt aber richtig zeigen, weil er Ausländer ist”.
Du schreibst ja selbst, dass es die Gesellschaft schützt, wenn wir die Person inhaftieren.
Ja, aber ich schreibe weiter, dass in einem Fall wie diesem die Bevölkerung auch durch eine Abschiebung geschützt werden kann. Die Regierung ist primär ihrer Bevölkerung ggü. rechenschaftspflichtig. Diese darf erwarten, dass die Regierung diesen Schutz auf die schnellste und günstigste Art sicherstellt: hier die Abschiebung.
Mir ist klar, dass viele das Gastrecht verwirkt sehen, wenn jemand kriminell ist.
Das geben die Genfer Konventionen (§33 Abs.2) her. Das Gastland darf ausweisen, wer eine Gefahr für Sicherheit oder Allgemeinheit des Landes darstellt.
“Dem Ausländer” wird es auch nicht “richtig gezeigt, weil er Ausländer ist”, sondern er verliert durch seine Taten Privilegien, die erst mal allen zustehen. So wie du bspw. mit einer Haftstrafe dein Freiheitsprivileg verlierst.
Absolut korrekt, Abschiedung war Unfug. Und wer auf offener Straße unschuldige Passanten abschlachtet um durch Angst und Schrecken seine Ideologie durchzusetzen hat seine Menschenwürde zurückgegeben und die eigene Hinrichtung gerechtfertigt. Meiner Meinung nach.
Ob jetzt DIE Abschiedung richtig war, kann ich nicht beurteilen, aber generell stimme ich dir zu dass Abschiebung von extremistischen Gefährdern richtig und wichtig ist. In diesem Zusammenhang da speziell hab ich mich ausschließlich auf terroristische Massenmörder unschuldiger Passanten bezogen. Die abzuschieben ist natürlich wie die Hände sauber zu haben weil man den Haufen anderen Leuten vor die Türe kackt. Insofern Unfug.