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Anstatt sich mit der Versicherungswirtschaft oder der untätigen Exekutive auseinanderzusetzen sollte man heutzutage lieber selbst sein Recht durchsetzten. GPS und Bluetooth machen es möglich.

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Soll ich es dann zurückstehlen? Was wenn deren Haustür abgeschlossen ist?

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Du hast natürlich völlig recht, bei Diebstahl geht das Diebesgut ja bekanntlich in den Besitz des Diebes über. Bei verschlossenen Türen kann man ebenfalls nichts machen. Schade um das schöne Rad dann.

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Tatsächlich geht das Rad in den Besitz des Diebes über, es bleibt aber mein Eigentum.

Bevor ich mich von einem Dieb verhauen lasse, schreibe ich das Thema ab.

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Fahrrad

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