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Soll ich es dann zurückstehlen? Was wenn deren Haustür abgeschlossen ist?
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Du hast natürlich völlig recht, bei Diebstahl geht das Diebesgut ja bekanntlich in den Besitz des Diebes über. Bei verschlossenen Türen kann man ebenfalls nichts machen. Schade um das schöne Rad dann.
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