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§ 288 StGB Falsche Beweisaussage wär mein Tipp, bin aber nicht sicher, ob das zutrifft.

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Dank Wikipedia gehe ich mit Hugohase - in DE wäre es “Falsche Verdächtigung”, da gibt es den Hinweis zu Österreich:

“In Österreich werden entsprechende Taten gemäß § 297 StGB als Verleumdung angesehen. Hiernach macht sich strafbar, wer wider besseres Wissen einen anderen der Gefahr einer behördlichen Verfolgung aussetzt, indem er ihn einer von Amts wegen zu verfolgenden mit Strafe bedrohten Handlung oder der Verletzung einer Amts- oder Standespflicht falsch verdächtigt.”

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Falsche_Verdächtigung

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Falsche Beweisaussage ist es nicht, da er nicht als Zeuge sondern als Verdächtiger auftrat. Da niemand in DE sich selbst belasten muss ist er somit nun auch nicht gezwungen die Wahrheit zu sagen.

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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz

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