Wenn ein Betriebsstandort geschlossen wird, ist es seitens des Arbeitgebers unbillig, einen Arbeitnehmer unter Widerruf seiner Homeoffice-Erlaubnis an einen 500 Kilometer entfernten neuen Standort zu versetzen. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln entschieden (Urt. v. 11.07.2024, Az. 6 Sa 579/23).
Der Fall spielt in der Automobilbranche. Der betroffene Arbeitnehmer war im Einverständnis mit dem Arbeitgeber circa 80 Prozent seiner Arbeitszeit aus dem Homeoffice heraus tätig gewesen. In seinem Arbeitsvertrag gab es jedoch eine Klausel, wonach sich sein Einsatzort projektabhängig auf ganz Deutschland erstrecken kann. Im Zuge der Schließung des Heimatstandorts des Projektmanagers widerrief sein Arbeitgeber die Homeoffice-Erlaubnis und versetzte ihn an einen anderen Standort 500 Kilometer entfernt, hilfsweise sprach der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aus.
Konkret teilte der Arbeitgeber dem Projektmanager Ende März 2023 mit, er müsse schon ab dem 1. Mai in der neuen Stadt arbeiten. Dies lehnte er ab, da schon die Wohnungssuche in diesem Zeitraum praktisch unmöglich sei. Der Projektmanager erhob daraufhin Kündigungsschutzklage.
Nach der Entscheidung des LAG Köln sind sowohl die Versetzung als auch die hilfsweise ausgesprochene Änderungskündigung unwirksam.
Ja ja, eine ähnliche Karte wollte ein Arbeitgeber bei mir auch mal spielen. Ist teuer für ihn geworden …
Warum jemand für einen Job, den er zu 100% ausschließlich per remote machen kann zwangsweise in ein Büro fahren muss, hat mir bis heute noch kein Manager nachvollziehbar und logisch erklären können.
“Aus unserer Erfahrung können wir sagen, dass die Zusammenarbeit so einfach viel besser funktioniert, weil wir ja auch eine Open Door Policy haben und man jederzeit miteinander sprechen kann.”
Wie gut das doch ist! Die heutige IT-Technik mache es ja sehr schwer sich kurz und schnell zu erreichen und zu besprechen. /s
Gerade im Projektgeschäft ist das albern. Selbst wenn man zu 100% auf einem Projekt ist, gibt es gute Gründe, warum man für bestimmte Themen vor Ort sein muss. Vor Ort ist dann aber die Baustelle, die Werkshalle, der Zulieferer, etc. Für normales Bürotätigkeiten und Abstimmungen gibt es jetzt Videokonferenzen, wo früher das Telefon genommen wurde. Und Vieles was damals nur vor Ort ging, kann man heute auch digital machen, weil die Informationen entsprechend digital vorliegen.
Wenn man mehrere Projekte an verschiedenen Standorten hat, dann scheitert das Konzept “vor Ort im Büro” sowieso.
Wenn man mehrere Projekte an verschiedenen Standorten hat, dann scheitert das Konzept “vor Ort im Büro” sowieso.
Och, ein Projekt in Flensburg, eines in Aachen, eines in Waldshut und eines in Görlitz. Der Arbeitstag hat 8 Stunden, also kann man ja je Standort ca. 2h vor Ort sein. Im Auto sitzt man eh nur rum, das ist dann Pausenzeit und keine Arbeitszeit! /s
Das hat mein Arbeitgeber auch als Grund gebracht, und kurz darauf hieß es dann, ich soll in Büro doch bitte nicht mit den Leuten sprechen die vorbeikommen weil das zu viel Zeit kostet und wenn jemand was braucht kann er mir im Chat schreiben…
Weil es schwieriger ist, die üblichen Machtspielchen zu spielen, wenn das Gegenüber nur per Teams zugeschaltet ist.
Machtspielchen
Und ich dachte, man wäre auf der Arbeit, um zu arbeiten, nicht zum Spielen…
Ich hab mir schon gedacht, dass die Leute aus dem IT-Bereich diese Entscheidung mögen und entsprechend über den Arbeitgeber urteilen würden. Aus technischer Sicht ist das durchaus verständlich.
Aber ohne jetzt die Hintergründe des Falles genauer zu kennen: Einige Arbeitgeber könnten über diesen Weg auch versuchen Leute (günstig) loszuwerden (was hier nicht geklappt hat). Versetzung ist vertraglich vorgesehen? Prima. Biete eine Stelle an, die so unbequem wie möglich ist, damit der Arbeitnehmer sich gar nicht erst imstande sieht, diesen Posten anzunehmen. Auf einen der sich wehrt, kommen meist deutlich mehr, die das mit sich machen lassen oder die Änderungskündigung wegen der kurzen Frist durchlaufen lassen. Unterm Strich kann sich das lohnen.