Im Zusammenhang mit den laufenden Wahlen in Rumänien hat die Kommission ihre Überwachung von TikTok im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) verstärkt. Dies bezieht sich auf die Ausübung der Zuständigkeiten der Kommission im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste und betrifft nicht den rumänischen Wahlprozess, der Sache der rumänischen Behörden und letztlich des rumänischen Volkes ist.
Die Kommission hat im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste eine „Aufbewahrungsverfügung“ an TikTok erlassen, mit der die Plattform angewiesen wird, Daten im Zusammenhang mit tatsächlichen oder vorhersehbaren systemischen Risiken, die ihr Dienst für Wahlprozesse und den zivilgesellschaftlichen Diskurs in der EU darstellen könnte, einzufrieren und aufzubewahren. Dies geschieht, um verfügbare Informationen und Beweise im Falle einer weiteren Untersuchung der Kommission zur Einhaltung der Verpflichtungen von TikTok aus dem Gesetz über digitale Dienste aufzubewahren.
TikTok muss interne Dokumente und Informationen über das Design und die Funktionsweise seiner Empfehlungssysteme sowie die Art und Weise, wie es dem Risiko vorsätzlicher Manipulation durch koordinierte nicht authentische Nutzung des Dienstes begegnet, aufbewahren. Die Kommission ordnet die Aufbewahrung von Dokumenten und Informationen über jeden systematischen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen von TikTok an, der die Verwendung von Monetarisierungsfunktionen zur Förderung politischer Inhalte im Dienst verbietet. Die Zurückbehaltungsanordnung betrifft nationale Wahlen in der Europäischen Union zwischen dem 24. November 2024 und dem 31. März 2025.
Die Anordnung folgt auf Informationen, die die Kommission im Zusammenhang mit den laufenden Wahlen in Rumänien erhalten hat, einschließlich kürzlich freigegebener Informationen, die auf ausländische Einflussnahme aus Russland hindeuten. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt überwacht die Kommission die Einhaltung der Vorschriften und hat keinen Standpunkt zu der Frage, ob TikTok möglicherweise gegen Verpflichtungen aus dem Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.