Ah okay cool, Wahlfälschung ist also laut Gericht offensichtlich ok. Ich hab da eine neue Wahlstrategie…
Wenn sie ihm Wahlfälschung nachweisen. Was A: dauern könnte und B: wenn nicht er persönlich die Wahlfälschung begangen hat sondern Mitglieder seiner Partei die Autonom gehandelt haben, hat er dann Wahlfälschung betrieben, nur weil er profitiert hat? Ich glaube nicht, und dann würde er seinen erschummelten Posten behalten.
Jo. Aber laut Gericht okay und nicht praktikabel nachweisbar ist nicht dasselbe.
Da hat‘s die wehrhafte Demokratie den Nazis aber richtig gezeigt! Rechtssicherheit!!1!
dass eine Wahl, deren Gültigkeit amtlich festgestellt wurde, auch dann gültig bleibt, wenn im Nachhinein auch schwerwiegende Mängel bekannt werden
Da kann sich Berlin noch eine Scheibe von abschneiden!
Doch auch wenn die Wahl nicht wiederholt wird, könnte er das Mandat trotzdem noch einbüßen. Denn sollte sich der Verdacht der Wahlfälschung gegen den Mann bestätigen und er deshalb rechtskräftig verurteilt werden, könnte der 44-Jährige seine sogenannte Wählbarkeit verlieren. Diese werde wegen bestimmter Straftaten aberkannt, wozu auch Wahlfälschung zählt, informiert die Landesdirektion.
Naja… immerhin.
Ich denke diese Urteil wird sich als fatal für die Integrität unserer Wahlen herausstellen. Denn Parteien sehen dadurch: Für den Kandidaten ist es komplett risikolos, solange er oder sie selbst nichts damit zu tun hat.