2 points
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Wer Schwalben im Stall für ein Hygieneproblem hält, hat noch nie einen Stall gesehen. Als nächstes verbieten die Trottel noch, dass die Viecher, die im Stall gehalten werden, dort auf den Boden kacken, denn das ist ja auch unhygienisch.

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3 points

Das ist der größte Scheiß den ich ja gehört habe. Zum einen ist das aus Gründen des Naturschutzes einfach mist, aber auch für die Landwirte und die Tiere(Schwalben leben bevorzugt auf Betrieben mit Tieren, da es dort haufenweise Fliegen gibt), da Schwalben halt unmengen an Fliegen und Mücken, welche ansonsten auch nur den Tieren und dem Menschen auf die nerven gehen.

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21 points

Ein Zertifizierungssystem, das von den Landwirten verlangt Ordnungswidrigkeiten zu begehen, ist halt Murks. Ein vernünftiger Bauernverband könnte das Thema auch problemlos per Klage lösen - der Zertifizierungstrupp sitzt in Köln und ist daher auch greifbar.

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11 points

Ich fände hier auch die Frage nach Anstiftung zu Straftaten prüfbar.

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11 points

Es gibt ja schon immer weniger Schwalben.

Und was haben wir? Mückenplage. Hätten wir mehr Schwalben, dann hätten wir weniger Mücken. Gleichgewicht der Natur.

Stattdessen wird jedes Jahr massenhaft biologischer Kampfstoff gegen die Mücken ausgesprüht.

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1 point

Bisschen weit hergeholt aber ok. So viele Mücken gibt es bei mir garnicht. Andererseits gibt es hier auch viele Schwalbennester…

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6 points

Ganz einfach: jeden der die Zertifizierung bekommt wegen Straftat/OWI drannehmen. Mal schauen wie lange sich das hält.

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2 points

Der Punkt ist ja der, dass man ja nicht nachweisen kann, ob es überhaupt Schwalbennester gab. Zudem finde ich es zugegebenermaßen ziemlich scheiße den Landwirten da den schwarzen Peter zu zuschieben. Die Zertifizierungsstelle sagt, dass man keine Schwalbennester entfernen brauch, sagt aber auch nicht, was man stattdessen machen kann. Der Landwirt hat also nun das Problem, dass man entweder eine Ordnungswidrigkeit begeht, oder keine seiner Produkte verkaufen kann. Das Problem sind nicht die Landwirte, sondern die Zertifikate.

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Du kannst ihnen damit nicht nachweisen, dass sie Nester auf dem Gelände hatten?

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1 point

Ich würde eine strukturierte Vorbereitung zur Begehung einer Straftat unterstellen. Ob eine Straftat durchgeführt wird oder nicht ist je nachdem nicht relevant. Müsste jetzt ins BNatSchG schauen ob das so konstruierbar ist.

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5 points

Dann bleibt aber der schwarze Peter bei den Bauern, die den ScheiXXX gar nicht verschuldet haben.

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Die Zertifizierungstruppe und die Einzelhändler die drauf gepocht haben wegen Anstiftung mit drannehmen.

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wegen Anstiftung

Hihi… bei Straftat könnte das sogar gehen wg. §26 StGB.

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