5 points
Danke Faeser.
Mal im Ernst, sowas ist doch einfach Verfassungswidrig und gehört falls notwendig mit Gewalt aufgehalten. Dies ist explizit auf Art 20 GG bezogen.
https://www.bundestag.de/webarchiv/textarchiv/2013/47878421_kw50_grundgesetz_20-214054