Tja. Wenn der Markt regelt.
Schön dass es jetzt auch noch gerichtlich bestätigt wurde!
Das Verwaltungsgericht Potsdam sieht das anders. Parteien hätten keinen Anspruch auf „formale Gleichbehandlung“. Vielmehr dürfe ihrer unterschiedlichen Bedeutung „in angemessener Weise“ Rechnung getragen werden.
Okay… also… wo AfD-Verbotsverfahren?