Verblüffend, dass selbst auf bundestag.de der falsche Begriff der Legalisierung verwendet wird.
gemeinschaftliche nichtgewerbliche Eigenanbau
Dürfen Anbauvereine denn Mitarbeiter bezahlen? Oder muss das komplett ehrenamtlich sein? Spenden? Darf dass auf einem Wohnsitz sein mit großem Garten wo dann einer quasi kostenlos wohnt? Vielleicht als Hausmeister / Gärtner wohnen und bezahlen?
Wie ist eigentlich folgendes zu verstehen:
In den Fällen des erlaubten Besitzes von Cannabis nach Satz 1 Nummer 1 und Absatz 1 darf die insgesamt besessene Menge 50 Gramm Cannabis, bei Blüten, blütennahen Blättern oder sonstigem Pflanzenmaterial der Cannabispflanze bezogen auf das Gewicht nach dem Trocknen, nicht übersteigen.
https://dserver.bundestag.de/btd/20/104/2010426.pdf (Seite 20)
Es ist ein bisschen schwer sich durch den Entwurf und die Änderungen zu arbeiten aber 50 Gramm erscheinen mir nicht kompatibel mit drei Pflanzen zu sein.
Ich darf drei lebende Pflanzen besitzen aber wenn geerntet wird oder die Pflanze anderweitig stirbt, dann darf ich nur 50 Gramm der toten Pflanze besitzen? Ich mache mich also zwangsweise, wenigstens für kurze Zeit, strafbar? Das muss ich doch falsch verstehen!?
Ich kiffe nicht, kann jemand die 50 Gramm in Relation setzen? Sind das 5, 10 oder eher 50 Joints?
Ich rauche nur ab und zu und dann auch nur Purpfeife. Ich brauch echt wenig. Nicht mal im Ansatz 50 Gramm / Monat.
Die 50 Gramm im Monat, die man vom CSC dann bekommt, sind aber auch für Leute die jeden Tag kräftig kiffen ausreichend. Klar, mehr geht immer aber mit 50 Gramm / Monat hast du ganz sicher ein Problem, wenn das dein Dauerkonsum ist.
Also die 50 Gramm / Monat vom CSC reichen völlig. Das Problem entsteht, wenn Du die Pflanze, wie im Gesetz erlaubt, selber ziehst. Da erntest du dann schon mit einer Pflanze mehr als erlaubt ist. Aber das ist ja auch der Sinn. Man erntet ja nicht jeden Monat sondern 1-2 mal im Jahr und das reicht dann für viele Monate. Mir persönlich würde sogar die Ernte einer einzigen Pflanze pro Jahr mehr als dicke reichen. Damit scheine ich mich allerdings strafbar zu machen obwohl die Zucht an sich im Gesetz erlaubt ist. Paradox.
Kann man denn nicht Teil der Pflanze ernten und den Rest später? Oder halt den Rest auf dem Komposthaufen.
Dann musst du halt kleinere Pflanzen oder weniger Pflanzen haben. Sei doch froh, dass es etwas flexibel gestaltet ist was die Anzahl der Pflanzen angeht
Wieso soll ich mich freuen? Eine Planze aliein bringt doch schon wesentlich mehr an Ernte als diese 50g. Ich scheine mich schon mit einer Pflanze strafbar zu machen sobald die stirbt.
Ich habe gerade selber nochmal drüber gelesen. Der Fall, dass eine Pflanze stirbt ist wohl nicht direkt aufgeführt. Ich gehe davon aus, dass sie möchten, dass du Pflanzen anbaust und dann Stück für Stück aberntest. Das muss ja nicht hocheffizient sein, da kann man sich einfach ein wenig abschneiden.
Wenn dir ne Pflanze stirbt, dann musst du die vermutlich einfach vernichten.
Ich hab null Erfahrung hier, aber 50g getrocknet dürfte ja direkt nach der Ernte “frisch und saftig” deutlich mehr sein. Aber ob das immernoch zu wenig für 3 Pflanzen ist, kann ich nicht einschätzen
Der Gesetzentwurf:
Änderungen durch den Gesundheitsausschuss:
Drucksache 20/10426 - Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (PDF)
Quelle:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw08-de-cannabis-990684
Der Gesetzentwurf enthält aber noch nicht die zahlreichen Änderungen, die im Gesundheitsausschuss getroffen wurden. Das gesamte Gesetz mit hervorgehobenen Änderungen findet man in der Beschlussempfehlung (die auch im obigen Artikel genannt wird).
Nach §3 darf man anscheinend seine Pflanzen nicht transportieren. Man darf 25g mitführen, und an seinem Wohnsitz 50g und drei Pflanzen haben.
Doof für Leute, die viel umziehen. Die müssen dann mit ihren 25g klarkommen bis ihre neuen Pflanzen reif sind.
Eventuell steht das aber noch in irgendeinem späteren Paragrafen, den ich nicht gelesen habe.