Das geplante EU-Naturschutzgesetz sorgt für einen Koalitionskrach. Ministerin Gewessler gab die entscheidende Stimme ab, die ÖVP zeigt sie nun wegen Amtsmissbrauchs an
Ein komplexer Gesetzesentwurf auf EU-Ebene sorgt für einen veritablen Koalitionskrach in Österreich – und aufgeregte Debatten, die bereits Wochen andauern. Montagvormittag hat der EU-Ministerrat in Luxemburg über das sogenannten Renaturierungsgesetz beraten, eigentlich “Verordnung über die Wiederherstellung der Natur”. Das Regelwerk sieht Ziele bis längstens zum Jahr 2050 für Naturschutzgebiete und Agrarflächen vor. Sie sollen naturnäher gestaltet werden, um das Artensterben in den Griff zu bekommen. Ob der Entwurf die Mehrheit der EU-Staaten hinter sich haben würde, blieb allerdings bis zuletzt unklar. Leonore Gewessler
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Zahlreiche Umweltschutzorganisationen begrüßten den Beschluss des Naturschutzgesetzes: WWF spricht von einem “historischen Fortschritt” und einem “großen Sieg für die Natur”. Global 2000 zeigt sich erfreut, dass Gewessler “heute Verantwortung übernommen hat”, laut Greenpeace schreibt die Umweltministerin “mit ihrem mutigen Entschluss Geschichte”. (Joseph Gepp, Johannes Pucher, 17.6.2024)
Der eigentliche Skandal hier ist, wie viele dagegen gestimmt haben. Aber wen interessieren schon menschliche Lebensgrundlagen.
Gut, dass das durch ist. Die Frau hat Cojones.
Schön, dass diesmal die richtige Person abgestimmt hat, bei unserem deutschen Landwirtschaftsminister war das ja seinerzeit nicht so.
Vor allem, da die ÖVP gleich eine Klage wegen Amtsmissbrauchs eingebracht hat. Das könnte noch ein längeres, juristisches Nachspiel haben.
In Deutschland steht meinem Stand nach Ethik/Moral vor dem Amt. Gibt es denn rechtsbindenderes in Österreich? Einen Rauswurf aufgrund von Interessenkonflikt sehe ich ja, aber eine Anzeige scheint mir schwer. Schätzungsweise geht es hier nur um eine Verschleppungstaktik.
Meine Zusammenfassung: Wenn sich die Bundesländer einig sind, muss die Ministerin danach handeln, sonst ist es die Entscheidung der Ministerin.
In diesem Fall gab es eine einstimmige Entscheidung, den Gesetzesentwurf abzulehnen. Später wurde der ursprüngliche Gesetzesentwurf geändert und dadurch haben zwei Bundesländer ihre Meinung zum Gesetz geändert.
Die große Frage ist jetzt, ob in diesem Fall die Einstimmigkeit noch gegeben war. Wenn sie das war, hat die Ministerin gegen die Verfassung verstoßen. Manche argumentieren auch, dass der neue Gesetzesentwurf nie von den Bundesländern abgestimmt wurde.
Das war wirklich extrem knapp, aber letztendlich doch eine sehr deutliche Mehrheit (20 Minister*innen, die 66% der Bevölkerung vertreten, 65% waren erforderlich)