Bayern tun Bayerndinge:
Einem Penzberger (47) wurden vom Balkon zwei Cannabis-Pflanzen gestohlen. Mit im Haus leben auch die Ehefrau und der Sohn (3). Das rief die Polizei auf den Plan.
Penzberg - Ein 47-jähriger Penzberger erstattete am Montag (19. August) Anzeige bei der Polizei. Dem Mann waren am Wochenende zuvor an seiner Wohnanschrift in Penzberg vom Balkon zwei Cannabispflanzen entwendet worden. Der Mann baute diese dort eigenständig an, heißt es von der Polizei.
Der Stehlschaden liegt laut Polizei lediglich im niedrigen zweistelligen Bereich. Da allerdings noch die Ehefrau des Anzeigeerstatters und der dreijährige Sohn mit im Haus leben, werde „das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit geprüft“, teilt die Penzberger Inspektion mit. Beim Anbau von Cannabispflanzen sei nämlich zu gewährleisten, dass andere Personen - insbesondere Minderjährige - keinen Zugang zu den Pflanzen haben.
Doof für ihn, aber insgesamt eine sehr interessante Sache: muss das tatsächlich für die erwachsene Ehefrau unzugänglich sein? Das ist keine Waffe, sondern eine Pflanze.
Es wäre gut, wenn das gerichtlich geklärt würde. Ich würde was für die Anwaltskosten spenden, vielleicht sollte der DHV da was anleiern, was denkt ihr?
Was zweistelliger Bereich 2 Pflanzen x 200g oder so x 10€ Straßenwert + Herzblut = unbezahlbar ihr Komiker
Ps Um legal und vernünftig zu bleiben muss er sich jezzt halt von ihr trennen danke merkel
Weil man Balkone ja nicht abschließen kann. Aber ist halt Bayern.
Also ein dreijähriger Sohn wird wohl nicht unbeaufsichtigt auf den Balkon gehen, daher vermute ich, dass das in der Hinsicht im Sande verlaufen wird.
Ein anderer Aspekt macht die Sache meiner Meinung nach interessanter: wenn die Pflanze gestohlen werden konnte, war sie womöglich nicht genug durch Zugriff von außen geschützt. Könnte ein Präzedenzfall für alle werden, deren Balkon nicht gut gegen Zugang von außen gesichert ist.
Doof für ihn, aber insgesamt eine sehr interessante Sache: muss das tatsächlich für die erwachsene Ehefrau unzugänglich sein?
Im Gesetz steht, dass die Pflanzen nicht für Minderjährige zugänglich sein dürfen, also in dem Fall für den dreijährigen Sohn. Dass seine Frau mit in der Wohnung lebt ist m.E.n. eher eine Nebeninformation.
Auch wieder war. Ich geh mal von über 21 (18 + 3) aus, da es sonst aus einem anderen Grund ein Fall für den Staatsanwalt wäre.
Weiß man denn, wie alt die Cannabis-Pflanze zum Zeitpunkt dieses Kapitalverbrechens war? Das würde mich nämlich mal ECHT interessieren.