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Was diese Regeln konkret bedeuten, sieht man auf der Bubatzkarte.

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Auf der einen Hälfte meiner Wiese auf der ich gerne abhänge darf nicht gekifft werden auf der anderen schon. Genial

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Hey! 250m in Richtung Bundesstraße. Stadtrandlage regelt.

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Neat, am Brunnen vor meiner Haustür durfte gerade so noch gebubatzt werden. Paar Meter weiter die Straße runter ginge nicht mehr. Im Wald dann aber wieder schon.

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Haha, der Kiffer-Park bei mir in der Stadt ist komplett Rot. Da schonmal viel Spaß an die Cops, dort zu kontrollieren.

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zum Glück ist die CSU nicht an dem Gesetz beteiligt, sonst gäbe es eine 10km Abstandsregelung. aber mal ehrlich, das sieht ja jetzt schon unmöglich aus… in jeder halbwegs großen Stadt ist ja 95% im Kerngebiet rot.

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Ich als Nichtkonsument finde das gar nicht so schlecht. Mich kotzt es schon an, dass ich ständig durch Zigarettenrauch laufen muss.

Nur weil du unbedingt kiffen musst, will ich nicht ständig Slalom durch Fußgängerzonen laufen.

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Wenn ich die Karte so angucke kommt mein eigentlich zu humorzwecken überspitzter Vorschlag mit dem Wald ganz gut hin, wenn man nicht in der Wohnung rauchen möchte.

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Hm, vor der Haustür dürfte ich nicht, im Garten schon. Ich denke ich baue ein “Legalitätskarussell” genau auf die Grenze.

Edit: Oder vielleicht eine Schaukel.

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Also so gut wie nirgendwo in meiner Umgebung 🤡.

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Zu Punkt eins: Ist das wirklich sinnvoll? Dass man den Verkauf bzw. die Weitergabe an Minderjährige verbietet - unter der Zielsetzung des Jugendschutzes sonnenklar. Aber die Leute, die man angeblich schützen will, zu kriminalisieren - ich dachte eigentlich, von dem Ansatz sei man mittlerweile weggekommen.

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Ist genauso wie bei Alkohol. Und wird wahrscheinlich genauso gut kontrolliert… Denk doch an die Kinder! (/s).

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An meiner Schule war Alkohol an Feiern erlaubt und Rauchen während der Schulzeit (am Rand des Schulhofs) toleriert.

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Punkt drei ist etwas seltsam; ich darf nicht auf meinem Grundstück konsumieren, wenn ein CSC in meiner Nähe betrieben wird?

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Zumindest nicht so, das es “öffentlich” ist. Da ist die Frage, wie man das definiert. Direkt am halbhohen Jägerzaun an der Straße stehend? Sicherlich ja. Uneinsehbar hinter der Hecke, aber man kann es noch deutlich riechen? Gute Frage.

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Was du auf deinem Privatgrundstück machst, ist nicht öffentlich.

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öffentlich bedeutet, dass es einem unbestimmten Personenkreis zugänglich ist. also wenn es von der Straße einsehbar ist, ist es öffentlich. Die Diskussion gibts z.B. bei verfassungsfeindlichen Symbolen. Wenn die Hakenkreuzflagge im Kämmerchen hängt, ist sie nicht strafbar. Hängt sie dagegen am Fahnenmast, ist sie natürlich und zum Glück strafbar.

Bei Cannabis wirds jetzt interessant, weil man es ja nicht nur sehen, sondern auch riechen kann.

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Jein. Umfriedet sollte es schon sein. Wenn du deine Olle auf der Einfahrt pimperst und das für Passanten zu sehen ist, erregst du durchaus öffentliches ärgernis.

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Was genau bedeutet der öffentliche konsum ist verboten? Also darf ich im endeffekt nur in meiner wohnung rauchen?

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Nee, der öffentliche Konsum ist verboten unter den 3 Bedingungen die dann aufgelistet sind.

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Achso. Klar macht sinn. Ich schieb meine verwirrung mal auf die rote umrandung ;-)

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Wäre ja auch ein ziemlicher edge-case in einer nichtöffentlichen Fußgängerzone zu konsumieren Ü

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Ich freu mich auf die ersten Streitfälle ob buffen zB auf der Herbertstraße in Hamburg, wo Frauen der Zutritt verboten ist, erlaubt ist. Ist ja nur bedingt öffentlich.

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Finde ich ok so. Die zweihundert Meter wird wohl keiner nachmessen, aber du kannst in einem Gesetzt schlecht “in der Nähe” schreiben.

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100m oder 50m hätten auch locker gereicht, 200m ist schon ziemlich viel.

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